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Definition Kollektivsysteme PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Jürgen Scheffler   
Samstag, 21. April 2007

Mit den vorangegangenen Definitionen ist die Gesellschaft von ihrer materiellen Existenz her erfasst und der Austausch zwischen Individuen und Gesellschaft skizziert. Die Gesellschaft selbst ist als Objekt zwar nicht materiell existent - als Beurteilungsbasis für den Effekt jedweder Vorgänge oder Pläne indes ist sie unverzichtbare Realität. Wir erinnern uns - das Hauptmotiv des Individuums an der Gesellschaft teilzunehmen und sie hiermit zu "legitimieren" war ja, dass letztlich für jedes Individuum ein Mehrnutzen aus der Gesellschaft entsteht. Hier gelten zwei Bedingungen, deren zweite heute gerne "vergessen" wird - 1. Es muss Mehrnutzen vorhanden sein. 2. Der Mehrnutzen ist gerecht auf alle Individuen zu verteilen. Dieser Mehrnutzen allerdings ist immer erst Resultat einer Organisation der Individuen innerhalb der Gesellschaft. Wenn niemand etwas tut, kann ebenso wenig ein gemeinschaftlicher Mehrnutzen entstehen, wie wenn alle unkoordiniert "Irgendetwas" tun. Zudem leben Gesellschaften heute weniger denn je im luftleeren Raum - sie grenzen an andere, oft ähnliche aber sehr wohl abgegrenzte Gesellschaften und zwischen angrenzenden Gesellschaften besteht bisweilen schon aus historischen Gründen eine gewisse Dynamik.

Mit der unausweichlich notwendigen kollektiven Organisation entsteht eine lange Reihe von Aufgaben, die im Zuge der Gesellschaftsbildung von den Individuen auf die von der Gesellschaft gebildeten kollektiven Organisationen übergehen. Wie man derartiges in Einzelaspekten organisiert, wissen die Menschen schon wesentlich länger, als sie die moderne Gesellschaft überhaupt kennen. Zu allen Zeiten wurden solche Organisation schon geschaffen - ihr eigentlicher Ursprung indes wird ebenso lang im Verborgenen gehalten. Dies in aller Regel, weil solche Organisationsprozesse besonders in der Vergangenheit stets verbunden waren mit Macht und teilweise haarsträubenden Privilegien für jene zumeist winzigen Teile der Gesellschaft, welche die Organisation eines Systems "an sich rissen". Wir lernen also und wollen nie mehr vergessen - Kollektive Aufgaben kann man gut oder auch - und das scheint eher die historische Regel - schlecht organisieren. Doch was ist "gut" und "schlecht" in diesem Zusammenhang?

Die Schaffung solcher Form übergreifender Bewertung stellt letztlich ein Ziel unseres Gesellschaftsmodells dar. Es besteht die Vermutung, dass aus dieser Sicht die Merkmale geschaffener Organisationen, die wir Systeme nennen wollen, letztlich ähnlich sind - denn sie vollziehen immer einen ähnlichen Prozess: Es gibt eine legitimierte (also gesellschaftsweiter Zustimmung unterliegende) Aufgabe, die kollektiv gelöst werden soll - hierzu schafft man diese Aufgabe betreffende Regeln und lenkt letztlich einen Teil der gemeinsamen Ressourcen (im Wesentlichen Arbeit) in das entstandene System. Verhältnisse innerhalb eines Systems indes können niemals die Gesellschaft als Beurteilungsebene für den Gesamtnutzen ersetzen - im Gegenteil: jedes System muss logisch einwandfrei den Grundlagen der es bildenden Gesellschaft unterliegen. Hierfür legten wir schon in unserer Modellstruktur fest:

Ein System stellt eine abgrenzbare Einheit von Ressourcen, Wissen, Prozessen, Regeln und eines Teil des kollektiven Leistungspotentials zur Erfüllung einer oder mehrere Zwecke und Funktionen dar. Nicht mehr - aber auch nicht weniger.

Dieser Systemgedanke ist durchaus wichtig - denn er schafft die direkte Verbindung zwischen der Aufgabe, deren Notwendigkeiten, den daraus sozusagen entstehenden Regeln, denen letztlich gesamtgesellschaftliche Gültigkeit zuwachsen muss, und dessen Ergebnisebene - sein gesellschaftlicher Nutzen. Die Bewertung eines Systems setzt sich zusammen aus der Priorität der Aufgabe, dem Ausmaß der für ein System notwendigen Regeln und den hiermit letztlich erreichten (Mehr-)Nutzen. Systeme können zwar in sich höchst komplex und untereinander sehr unterschiedlich sein - auf diese gesellschaftliche Einbindung indes hat dies wenig Einfluss - sie ist von relativ gleichbleibender Struktur.

Wichtigste Variable ist der Grad der Erfüllung des mit einem System verfolgten Zweckes. Dass ein System dem Gesellschaftszweck auch nur in Teilen dauerhaft zuwider läuft, schließt sich hiermit eigentlich aus - bzw. kennzeichnet eine Fehlentwicklung, die es zu korrigieren gilt. Denn ein System bedeutet ja Aufwand und zumeist zusätzliche Forderungen im Gesellschaftsvertrag der Individuen. Entsteht dadurch kein Mehrnutzen oder gar "Mindernutzen", wären die Individuen ohne dieses System sozusagen "besser" dran. Hier verletzt die Gesellschaft ihre Seite des Gesellschaftsvertrages - etwas womit sie selbst an Legitimation einbüßt. Der häufig vorkommender Fall dürfte jener sein, dass Notwendigkeiten und Resultate eines Systems in Konkurrenz zu jenen eines anderen stehen. Hier bedarf es dann immer eingehender Einzelanalyse - letztlich um eine unumgängliche Prioritätenentscheidung zu fällen und zu implementieren.

Als nächstes ist ein System zumeist dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der Individuen für ein solches System tätig werden muss, damit es seine Wirkung entfalten kann. Dabei kann es sich um relativ viele oder auch um relativ wenig Individuen handeln. Zwischen der Zahl der Individuen und der Legitimation eines Systems besteht keine Relation. Man kann sowohl mit relativ vielen wie auch mit relativ wenigen Gesellschaftsmitgliedern eine beachtliche Menge Mist bauen - wie das dritte Reich eindrucksvoller bewies, als es kaum noch möglich sein kann.

Dies ist neu an der modernen Gesellschaft, so wie wir sie hier definieren. Historisch war es bislang so, dass alle möglichen, nur nicht wirklich die reinen Zwecke der Gesellschaft waren, die kollektiv organisiert wurden - vielmehr deformierten die Organisierenden Systeme in einer Weise, die ihnen selbst Macht- und Nutzenstrukturen sicherten. Da Privilegierte (Adel, Klerus, Reiche) aber ohne das einfache Volk nie lebensfähig waren, musste bereits damalige "gesellschaftliche" Organisation Lebensmöglichkeiten für alle - oder wenigstens die meisten - bieten. Gleichwohl waren die Systeme deformiert und orientierten sich vor allem an den Zwecken der Privilegierten, während dem einfachen Menschen eher der Status einer Art Nutzvieh beschieden war.

Die herrschenden Kasten hatten zumeist sämtliche Kontrollhebel damaliger Gesellschaften unter ihre alleinige Kontrolle gebracht. Ihnen gehörte alles Land, ihnen fiel von der gesellschaftlichen Gesamtleistung ein unverdient hoher Anteil zu, sie waren im Besitz aller wesentlichen Rechte und hatten lange Zeit alleinig Zugang zu Bildung. Wenn - was häufig vor kam - ein Krieg zu führen war, wurde zudem auch noch das benötigte "Kanonenfutter" stets unter den ärmsten des einfachen Volkes "ausgehoben", während der Adel - zumeist in sicherem Abstand hinter den Linien die Aufsicht übte. Über diesen Zustand der Gesellschaft - ja über das Thema Gesellschaft überhaupt - herrschte strenges Stillschweigen. Stattdessen kursierten zumeist verziert durch religiöses Blendwerk haarsträubende Ammenmärchen für diese besonderen Lichtgestalten, die ächzend unter der großen Last ihrer Verantwortung vor allem eines taten: auf dem Rücken des einfachen Volkes ein Leben in Saus und Braus zu führen.

Der Lauf der Geschichte wäre vermutlich anders, wäre dieser Umstand immer so erkannt oder gar kommuniziert worden. Wurde er aber nicht - statt dessen ersann man abenteuerlichste Legenden und Mythen und pervertierte Recht bis zur Unkenntlichkeit, um das einfache Volk über diese Verhältnisse im Unklaren zu lassen damit es sich in diese Verhältnisse fügt. Besonders ersprießlich wirkte sich hier die Nähe von weltlicher Macht und Religion in diesem Zusammenhang aus. Letztere war das ideale Mittel, die Menschen derart dumm zu halten, dass es kein Problem mehr darstellte, ihnen den Zwang über Zwang zu einem kargen, ohnmächtigen Leben aufzuerlegen und sie dabei auch noch für die Finanzierung der Ausschweifungen des Adels und des Klerus zu schröpfen. Solche perfiden "Gesellschaftsideologien" formten nahezu alle Facetten des Lebensalltags von Menschen bereits so, dass ihnen all dies als natürlich gegeben erscheinen musste.

Was unsere Gesellschaftsmodell letztlich bekämpfen soll, sind derartige Ideologien in jeder Form - ohne Rücksicht auf ihre Provenienz. Damals wie noch heute hieß es in Feudalgesellschaft vor allem seitens der Mächtigen und Reichen stets: "Der Herrscher kümmert sich um das Wohl seines Volkes" und ja - lange auch... "Gott hat das so gewollt". Die Realität indes sah anders aus - Herrscher kümmerten sich vor allem um ihr eigenes Wohl und die Klugen unter ihnen bestenfalls noch um eine dazu passende "Show" für das einfache Volk. Es liegt nahe, dass solche Gesellschaften nicht besonders leistungsfähig sein konnten. Über viele Jahrhunderte wurde das in Menschen schlummernde Potential "verplempert" - an seiner Auswirkung behindert, indem die Masse des einfaches Volkes gezwungen war, mehr oder weniger knapp über der Stufe des Nutzviehes vor sich hin leben. Dabei ist es sicher, dass es schon immer auch eine Wahl zu etwas Besserem gegeben hatte und eine solche wird es auch in Zukunft immer geben - die Frage bleibt nur, inwiefern es gelingt Machtstrukturen davon abzuhalten, solche Alternativen zu ihrem Eigenerhalt zu unterdrücken.

Heutige Diskussionen zwischen "Rechts und Links", "Schwarz und Rot" und ähnliche sind davon gekennzeichnet, dass Ideologien miteinander konkurrieren, die vielfach schon ihre Unfähigkeit unter Beweis gestellt haben, auf Dauer etwas besonders Positives hervorzubringen zu können. Das Gleiche gilt auch für religiöse Systeme; sie alle führten nicht zu Besserem. Solche Ideologien versagten stets - ich behaupte sie mussten es zwangsläufig; weil sie auf bereits deformierte Machtstrukturen aufsetzten oder sie zumindest mit sich brachten und weil sie die gesellschaftliche Beurteilungsebene in unserem Sinne stets ausblendeten. Ich behaupte sogar, dies wird mit einer Wirtschaftsideologie nicht anders verlaufen können - auch sie muss versagen. Der Grund hierfür wird durch unsere Betrachtung gesellschaftlicher System überraschend klar und einfach:

Wenn gesellschaftliche Systeme Übel hervorbringen, so lassen sich diese i.A. durch Veränderung des Systems beseitigen. Dies funktioniert allerdings nur, solange diese Veränderung nicht durch Macht behindert wird - durch die Macht derer z.B., die von diesem Übel in irgendeiner Form profitieren (und solche gibt es immer...). Hier wird ein ebenso wichtiges wie unverzichtbares Merkmal deutlich: ein gesellschaftliches System dient immer der Gesellschaft - niemals irgendwelchen Einzelnen oder Gruppen davon und auch nicht zur Erfüllung irgendeiner Ideologie und schon gar nicht irgendeiner Religion.

Der gesellschaftliche Zweck und das Ausmaß seiner Erfüllung allein bleibt die für Individuen erreichbare Erfahrungsebene. Und wenn über objektive Zusammenhänge noch so sehr hinweggetäuscht wird - nichts wird verhindern können, dass sie genau so eintreten, wie sie nun mal gegeben sind. Und wieder gilt - selbst wenn ein System für eine oder mehrere Gruppen profitabel ist, beinhaltet dies noch lange keine Legitimation. Diese kann immer nur auf gesamtgesellschaftlicher Ebene feststellbar und damit erhältlich sein.

Das heute notwendigerweise sich ausweitende Zusammenspiel verschiedener Gesellschaften vermag dieses klar erkennbare Bild zu trüben - wenn es nämlich so eingerichtet werden kann, dass eine gesamte Gesellschaft von der meist saftigen Minderung des Nutzens anderer Gesellschaften profitiert, lässt sich zumindest für einen gewissen Zeitraum der Eindruck erzeugen - die ausbeutende Gesellschaft sei aus ihrer eigenen Sicht auf einem guten Weg. Hierbei wiederum klar - die dieses Zusammenspiel Organisierenden schaffen Strukturen, die ihre Macht und ihren Reichtum fördern. Man teilt gerade soviel mit jener Gesellschaft, deren Zustimmung man braucht, dass dort der Eindruck entstehen kann, die Dinge würden sich zum Besseren entwickeln. Ein Trugbild - in Wahrheit mehren allein die Organisatoren ihren Eigennutzen - und zwar auf Kosten aller beteiligten Gesellschaften.

Mit diesen Erkenntnissen werden die zu allen Zeiten so gerne bemühte Argumentationsketten - diese und jene Menschen meinen es gut, folglich bedürfen sie des Zuspruches und der Förderung - durchbrochen und dramatisch relativiert. Auch im Wettbewerb zwischen Gesellschaften können keine Lösungen Bestand haben, die die eine Gesellschaft auf Dauer zulasten anderer privilegiert. Meinen und Glauben interessiert hier nicht - was zählt ist allein die erkennbare Auswirkung auf objektiv gegebene gesellschaftliche Zusammenhänge. Diese sind - wie ich nicht müde werde zu wiederholen - relativ einfach und für jeden Menschen gut zu durchschauen. Jenseits aller unterschiedlichen Meinungen und Ansichten bleibt nämlich jede Gesellschaft fortwährend mit der Notwendigkeit konfrontiert, ihre Aufgaben erfüllen zu müssen.

Dies ist die Notwendigkeit, der auch Mächtige und Reiche sich nicht entziehen können - denn ihre ganze Macht und ihre ganzer Reichtum basiert ja ebenfalls auf gesellschaftlichen Strukturen - allerdings auf welchen, die zu ihren Gunsten deformiert sind. Strukturen können durch ein Modell durchaus ordentlich angenähert werden - nicht nur durch unseres sondern eben auch durch solche deformierten, wie sie Organisatoren gerne benutzen - zumeist allerdings, ohne dass sie je den wahren Inhalt ihres Modells preisgeben würden. Generell aber pflegen solche Modelle, einmal in den Köpfen der breiten Masse verankert, einen unglaublichen Einfluss auf die "lokale" Bewertung jedweder Handlungsalternativen zu haben.

Ich versuche hier, ein Modell zu entwickeln und offen zu legen, dass sich allein am gesellschaftlichen Nutzen sowie den sich daraus ergebenden logischen Zusammenhängen orientiert. Dieses Modell dient erkennbar nicht der Förderung irgendwelcher Gruppeninteressen, Ideologien, Weltbilder oder Religionen, sondern postuliert für menschliche Gesellschaften nur eines: den Willen zum Überleben. Wenn man so will, ist dies eine Art "Zukunftsmarkt" - ein Markt aber, auf dem alles für das Überleben des Menschen wirklich Maßgebende und nicht das, was manche im Moment dafür halten oder uns vormachen wollen, die dominierende Rolle schlechthin spielt.

Unsere heutige Wirtschaft z.B. hat bereits längst versagt - indem es ihr nicht gelang, die vitalen innergesellschaftlichen Interessen in Punkto Schutz des Lebensraumes (und dazu noch manch andere...) hinreichend zu berücksichtigen. Momentan gibt man zwar vor, sich anpassen zu wollen, das System ändern zu wollen - doch bleibt die Frage offen, ob das gegenwärtige Wirtschaftssystem (ja - auch Wirtschaft ist nur ein System und nichts mehr...) jenen eigenen Gesetzmäßigkeiten, die zur Fehlentwicklung führten, überhaupt noch entfliehen kann. Dies wird nur geschehen können, indem man das System dazu "zwingt" - d.h. eventuelle Abhilfe muss hier gegen bereits im Wirtschaftssystem entstandene - und eindeutig unlegitimierte - Macht durchgesetzt werden. Vor solchen Zwängen steht eine klare Analyse des Versagens - damit Schritte in eine bessere Richtung überhaupt erst möglich werden können.

Wenn man gesellschaftliche Systeme betrachtet, führt an einem System kein Weg vorbei - das ist das System Staat. Dieser nämlich spielt eine Sonderrolle - er ist der "Stellvertreter" der Gesellschaft. Der Staat (und nicht etwa die Wirtschaft) soll normalerweise die Machtmittel sowie die Gewaltausübung auf sich konzentrieren - und dies mit gutem Grund: Staatssysteme haben in modernen Gesellschaften eine besonders komplexe Struktur, die eigentlich genau dem Missbrauch der so wichtigen Konstrukte Macht und Gewalt entgegen wirken soll. Die Wirtschaft z.B. käme hierfür allein deswegen schon nicht in Frage, weil sie über solche Strukturen gar nicht verfügt.

Diese Missbrauchsabgrenzung für Macht und Gewalt im Staat ist schon deswegen notwendig, weil es historisch nicht selten Gewalt war, mit der man abseits der Gesellschaft liegenden Zwecke gegen die Gesellschaft durchsetzte. Solche Zwecke haben heute einen wunderbaren - sie vollständig charakterisierenden - Namen: Partialinteressen. Also ein irgendwie geartetes Interesse NUR eines (zumeist nur kleinen) Teils der Gesellschaft.

Eine moderne Gesellschaft kann Machtzuwachs für Partialinteressen per Definitionem nicht fördern - denn es sind und bleiben eben nur die Interessen eines Teils der Gesellschaft. Dies überträgt sich 1:1 auf den Staat - und gilt dort sogar für das Partialinteresse jener Individuen, die für den Staat tätig sind. Der "Staatsbeamtete" ist somit nie irgendwelchen Partialinteressen verpflichtet - nicht einmal jenen seiner eigenen Gruppe (also all jener, die ebenfalls Staatsbeamtete sind). Nur so ist die Existenz seiner Rolle und seines Arbeitsplatzes gerechtfertigt (legitimiert).

Seine Position verschafft so dem Staatsbeamten gesellschaftlich legitimierte Macht. Seine Funktion ist, vor Ort alltäglich zu entscheiden, wolang es in einem klitzekleinen Teil gesellschaftlichen Handelns gehen soll. Relativ mühevoll lernte man bei der kollektiven Organisation von Gesellschaften aber, dass Menschen - und Staatsbeamtete sind nun mal unbestreitbar auch solche - von ihrer Macht nicht automatisch auch den vorgesehenen Gebrauch machen, sondern tendenziell eher einen im Sinne eigener oder anderer Partialinteressen.

Hierin liegt wohl die Ursache, dass letztlich die Jurisdiktion eine solch hohe Bedeutung erlangte - ein weiteres gesellschaftliches System, welches zwar traditionell schon immer nur relativ wenige Individuen einer Gesellschaft beschäftigte - allerdings zu fast entscheidender Bedeutung für nahezu sämtliche gesellschaftliche Verhältnisse aufstieg. Hierfür gibt es einen einsehbaren Grund: man kann es sich "leisten" im Rechtssystem so wenigen Menschen derart viel Macht zu geben. Denn Macht im Recht hemmt sich selbst - es ist so aufgebaut, dass es in sich weitestgehend widerspruchsfrei zu sein hat. Widersprüche sind hier zum einen vergleichsweise leicht erkennbar - und haben aufgrund der Bedeutung des Rechts einen enormen Einfluss auf die Legitimation der gesamten Gesellschaft.

Mithin wurde das Recht zu einem System, innerhalb dessen der überwiegende Teil der innerhalb einer Gesellschaft anfallenden Streitigkeiten, auch solche gegen die Amtsausübung von Staatsbeamten, zu klären - also aufzulösen sind. Es gibt einen Katalog von Tatbeständen sowie einen Katalog von entsprechenden "Strafen", die deren Sanktionierung in Form von mehr oder minder ausgeprägter Gewaltausübung darstellen.

Das Recht stellt die detaillierte und in sich logisch strukturierte Beschreibung von eben jenen Regeln dar, die innerhalb einer Gesellschaft gelten. Deswegen allein ist es jedoch niemals absolut - auch das Recht als weiteres gesellschaftliche System unterliegt z.B. der Anforderung, dass es für alle gleich zu sein habe: Gerechtigkeit. Und auch Recht muss "legitimiert" sein - sonst besteht die Gefahr, dass es im Verlauf seiner Entwicklung in Widerspruch zu seiner eigentlichen Funktion geraten könnte. Diese Anforderungen an das Recht sind auch schon älter als der Gedanke der Demokratie - was sich in der Historie änderte war mehr der Kreis der vom Recht betroffenen Individuen. Recht mit unterschiedlichen Gültigkeitsgruppen ist logisch einsehbar a priori delegitimierend - was für jegliche Form von "Stände-Gesellschaften" jahrtausendelang bewiesen ist. Sie konnten gar nicht anders, als letztlich immer wieder zu deformieren und zu zerfallen.

Der frühere Monarch (<- Alleinherrscher) indes stand zuweilen außerhalb des Rechts (ebensowenig möglich) - phasenweise galt er oft in Verbindung mit dem Klerus gar als nebulös legitimierende "Quelle" des Rechts - nichts weiter als Ammenmärchen! Staatsphilosophen des 18. und 19. Jahrhunderts indes erkannten die enorme Reichweite des Rechts zutreffend. Sie entwickelten besonders für die Entstehung und Pflege des Rechts jenes Konstrukt, welches Demokratie erst überhaupt zu einem lebensfähigen politischen System werden lässt: die Gewaltenteilung. Dies entspricht auch heute noch der Sicht der modernen Gesellschaft - denn das Recht gilt dort für alle gleich (anders ist es logisch nicht möglich, ohne Deformation zu erzeugen) und das Recht ist das prägende Konstrukt in der Verteilung aller gesellschaftlichen Gewalt und Macht (Rechtsstaat).

Selbst der Staat - als handelndes System der ihn tragenden Gesellschaft - ist in der Ausübung seiner Funktionen an das Recht gebunden. Heutzutage ist das Recht niedergeschrieben - und es erstreckt sich auf nahezu alle Bereiche der Aktivitäten der Gesellschaft und ihrer Systeme. Und doch bleibt Recht in seiner Gesamtheit nichts weiter als ein gesellschaftliches System - d.h. sein Zweck steht stets über dem Recht selbst. Das kommt in modernen Gesellschaften durch deren Verfassung zum Ausdruck - welche exakt die unverrückbaren gesellschaftlichen "Grundregeln" festschreiben. Verfassungen sind stets das ranghöchste Rechtskonstrukt einer Gesellschaft - sie geben die grundlegende Struktur der Verteilung von Macht und Gewalt auf einer relativ hohen abstrakten Ebene vor.

Trotz aller Mühen kann auch das moderne Recht den Einfluss des menschlichen, d.h. möglicherweise auch fehlerbehafteten Urteil nicht vollständig vermeiden, sondern bestenfalls reduzieren. Eine Folge ist beispielsweise, dass oft politische Machtinhaber (z.B. Gouverneure in USA) die Möglichkeit zu "Begnadigung" haben - d.h. zur Aufhebung eines Rechtsaktes. Ferner schuf das Recht eine Reihe von inzwischen allgemein anerkannten Grundsätzen: das Schuldprinzip (jemand kann nur für etwas verurteilt werden, von dem es wissen konnte, dass es "Unrecht" ist und dies auch so wollte oder zumindest in Kauf nahm... ), die Unschuldsvermutung (jeder gilt solange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist) , das Verteidigungsrecht des Angeklagten (notfalls auch mit der Lüge, weil die Gesellschaft ihm seine Verfehlung nachzuweisen hat...) sowie das Revisionsrecht - d.h. einen erfolgten Urteilsspruch vor einem anderen "höheren" Gericht überprüfen zu lassen.

Der Rechtsprozess ist somit eine Form gesellschaftlicher Entscheidungsfindung, die sich allerdings vorwiegend auf das bestehende Recht - und damit nur auf das gesellschaftliche Regelsystem - bezieht. Jedes Fehlurteil bedeutet schließlich Verletzung des Gesellschaftsvertrages von beteiligten Individuen. Geschieht dies allzu häufig, wird ein solches Recht sich selbst delegitimieren - d.h. in der Gesellschaft immer weniger anerkannt werden.

Diese Herleitung steht in krassem Widerspruch zum sogenannten "Rechtsrelativismus", der aus meiner Sicht die wohl hinterhältigste Tretmine darstellt, welche faschistoide Strukturen aus der vorletzten Jahrhundertwende den westlichen Gesellschaften hinterlassen haben. Diese Sichtweise spricht jeder Rechtsauffassung absolute Gültigkeit zu, solange sie nur widerspruchsfrei aus Gesetzen abgeleitet werden kann. Diese Ansicht ist beweisbar falsch - denn erstens gab es nie und wird nie ein völlig fehlerfreies Rechtssystem als Ausgangsbasis geben und zweitens sind die Mehrzahl der Rechtsentscheidungen Abwägungen - solche Abwägungen liegen stets jenseits der logischen Hierarchie des Rechts.

Hier bringt uns der Systemgedanke weiter - ein Urteil, dessen Inhalt erkennbar der Legitimation widerspricht - ist nichtig, gleich wie schön es sich herleiten lässt. Die Existenz eines solchen Urteils ist nichts weiter, als der Hinweis auf einen Fehler in den bestehenden Gesetzen.

Sie sehen, verehrte Leserinnen und Leser, das Recht stellt in seiner Gesamtheit letztlich das wohl komplexeste Konstrukt dar, das Gesellschaften je schufen. Defizite hier wirken sich DIREKT auf die Legitimation der gesamten Gesellschaft aus - sie können gar ganze Systeme und letztlich die Gesellschaft insgesamt in Frage stellen. Gleichwohl macht ein legitimiertes Rechtssystem einen tiefen Sinn - denn es regelt die Masse aller möglichen Konflikte innerhalb einer Gesellschaft höchst effizient. Schließlich hat die Gesellschaft noch eine Vielzahl anderer Aufgaben, als nur optimal Recht zu sprechen.

Die gesamte Gewaltenteilung indes gruppiert sich traditionell um das Recht und seinen Werdegang. So soll letztlich verhindert werden, dass Gestaltung und Nutzen von Recht in eine Hand fallen - anders formuliert - niemandem in einer Gesellschaft soll es möglich sein, Gesetze zu seinen Gunsten zu schaffen oder zu beeinflussen. Diese Gewaltenteilung ist - klug angewandt - durchaus effizient in der Verhinderung von Fehlentwicklungen.

Doch hier stellt sich für die moderne Gesellschaft die Frage - ob denn nicht auch der Information ein ähnlicher Status zukommt. Auch sie ließe sich wie das geschrieben Recht logisch aufbauen und dokumentieren. Schließlich wird Information über viele künftige Generationen hinweg die Voraussetzung zur Findung "gerechten" Urteils im Rechtsstreit und vernünftiger Entscheidungen in der Gesellschaft sein. Alle Individuen unterliegen jener Information, die sie erreicht - selbst Richter. Es steht logisch eindeutig fest: durch Informationsdeformation kann eine Gesellschaft ähnlich deformiert werden, wie durch solche des Rechts.

Komischerweise erfanden die Väter der heutigen Ordnung die komplexe und überaus aufwändige Gewaltenteilung für das Recht - weisen der Information aber schlicht einen nebulösen "Freiraum" zu. Dies mag Absicht gewesen sein, oder daran gelegen haben, dass man sich seinerzeit der enormen Bedeutung der Information noch nicht in ausreichendem Maße bewusst war. Zudem ist Freiraum aus gesellschaftlicher Sicht nicht automatisch etwas Positives - Freiraum bedeutet nämlich zunächst einmal nur Abwesenheit von gesellschaftlicher Macht. Dies heißt aber nicht, dass es damit dort keine Macht gibt. Macht ist die Möglichkeit zur Einflussnahme auf gesellschaftliche Strukturen - wie wir heute wissen und u.a. durch solche Begriffe wie "Informationsgesellschaft" sogar aussprechen, verbirgt sich gerade dort überaus viel Macht. Herum liegende Macht wird kurz über lang von jemandem ergriffen - und schon landen wir mitten im heutigen Absurdistan. Diese Diskussion werden wir an anderer Stelle fortsetzen.

Doch das System Staat und das ihm dicht zugeordnete System Recht sind nicht die einzigen Systeme einer Gesellschaft. Ein weiteres, wichtiges ist die "Wirtschaft", die wir hier als Wirtschaftssystem bezeichnen wollen. Dieses unterliegt zunächst einmal auch dem Recht - in das auch Voraussetzungen bereits eingebracht sind, die es für seine Aufgabe benötigt. Seine Funktionsweise ist eng verwoben mit einem weiteren System - dem gültigen Bewertungssystem.

Der Zweck des Wirtschaftssystems indes ist klar - es soll all jene Leistung, die die Individuen aufgrund ihres Gesellschaftsvertrages bereit stellen, so optimal wie möglich zur einer möglichst hohen gesamtgesellschaftlichen Leistung verdichten. Dies ist sein klarer und wichtigster Gesellschaftszweck. Denn Gesellschaften versprechen den teilnehmenden Individuen ja auf vielfältige Weise Nutzen von ihrer Einwilligung in den Gesellschaftsvertrag. Es müssen Strukturen organisiert werden, die diesen Mehrnutzen auch entstehen lassen können und dieser Mehrnutzen ist angemessen unter die Individuen der Gesellschaft zu verteilen.

Die Wirtschaft wird mithin zuständig für das Leistungspotential all jener Individuen, die nicht direkt für den Staat und staatsnahe Systeme benötigt werden (was heute die bei weitem überwiegende Mehrheit jeder Gesellschaft ist). Die Organisation im Wirtschaftsbereich ist eng verwoben mit dem gesamten Güter- und Leistungsaustausch innerhalb einer Gesellschaft. Dieser indes ist nicht möglich ohne eine Bewertung einzelner Güter und Leistungen, womit das Wirtschaftssystem eine prägende Struktur erhält. Unser heutiges Bewertungssystem lautet: statisches Geld und Zinssystem. Aus historischer Erfahrung wissen wir, dies funktioniert ganz gut; allerdings, und das ist genauso historische Erfahrungstatsache - immer nur für eine begrenzte Zeit von max. einigen Jahrzehnten.

Das liegt einfach daran: Erstens ist statisches Geld a priori "widernatürlich" - denn Universum, Menschen und vor allem alle Güter sind vergänglich. Es tritt das Paradoxon ein, dass ein irgendwann einmal geschaffenes Gut z.B. ein Auto zwar lange schon verrottet ist, das in Verbindung mit seiner Erzeugung umgesetzte Geld aber noch existieren könnte. Zweitens ist ein Zinssystem jederzeit mathematisch beweisbar in sich INSTABIL. Ich behaupte, hiermit haben wir zwei weitere wesentlichen Ursachen für heutige Verwerfungen selbst in formell gar nicht einmal so schlecht gestalteten Gesellschaften direkt vor Augen. Auch hier werden wir die Diskussion in die spätere Rubrik zu diesem System verlagern müssen - sie ist zu umfangreich und im Moment von solch immenser Bedeutung, dass wir uns hier keine entstellenden Vereinfachungen oder Plattitüden erlauben wollen.

Das Wirtschaftssystem jedenfalls bleibt in vielen Aspekten auf eine funktionierende Gesellschaft und ihre sonstigen Merkmale angewiesen. Zusätzlich sei angemerkt, dass die bisherige Erfahrung es als sinnvoll erscheinen lässt, der Wirtschaft einen gewissen Freiraum zu gewähren. Allerdings steht dies auch unter ähnlichen Vorbehalten wie wir sie schon wenige Absätze zuvor zur Information vorfanden. Auf jeden Fall muss eines noch erwähnt werden: Die Wirtschaft unterliegt - besonders angesichts des gewährten Freiraums jederzeit der Verpflichtung zu legitimiertem Handeln. Da die Wirtschaft heute ohnehin den größten Teil des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in der Gesellschaft organisiert, wird zumeist auch die Grundversorgung der Bevölkerung dort angesiedelt.

Des Weiteren muss eine Gesellschaft Vorkehrungen treffen für Notfälle, Katastrophen und sonstige Bedrohungen - hierzu kann und muss sie Gebrauch von all ihren Ressourcen sowohl bei den Individuen wie auch in ihren Systemen machen. Auch hier entstehen letztlich Systeme - wenn auch zumeist kleinere und aufgrund geringerer Vernetzung besser überschaubare. Besonders bleibt, dass Notlagen mit vorübergehenden Einschränkungen für alle verbunden sein können.

Man könnte endlos fortfahren, die Systeme noch weiter herunterbrechen... doch dies würde den Rahmen der grundlegenden Definition gesellschaftlicher Systeme sprengen, die wir mit guten Grund zusammengefasst haben: nämlich weil ihre Gesellschaftliche Einbindung von gleichbleibender Struktur ist. Daher wollen wir hier diese Definition der kollektiven Systeme einer Gesellschaft mit einigen Kernaussagen sowie der Benennung der wichtigsten Systeme abschließen:

DEFINITION Gesellschaftliche Systeme

  1. Die Gesellschaft muss zur Erfüllung des Gesellschaftsvertrages, den sie mit allen Individuen unterhält eine Reihe von Aufgaben und ihre Handlungsfähigkeit organisieren. Hierzu schafft sie verschiedene Systeme. Ein System stellt eine abgrenzbare Einheit von Ressourcen, Wissen, Prozessen, Regeln und eines Teils des kollektiven Leistungspotentials zur Erfüllung einer oder mehrere Zwecke und Funktionen dar.

  2. Jedes System selbst wiederum bringt bestimmte Voraussetzungen und Regeln in die Gesellschaftsverträge ein, die damit von den Individuen legitimiert werden. Systeme sind nicht nach Gruppengrößen oder Mehrheitsentscheidungen zu bewerten, sondern allein nach ihrem gesellschaftlichen "Aufwand", nach der Wichtigkeit ihres Zweckes sowie das letztlich erreichte Niveau des Nutzens für alle Gesellschaftsmitglieder.

  3. Hierdurch bleibt ein System seinem gesellschaftlichen Zweck oder seiner gesellschaftlichen Funktion stets untergeordnet - erfüllt des diese nicht mehr oder unzureichend, muss es weiterentwickelt oder durch andere Systeme ersetzt werden, bis Zweck oder Funktion wieder gewährleistet sind. Andernfalls geht dem System und letztlich der gesamten Gesellschaft Legitimation verloren.

  4. Gesellschaftliche Macht ist die Möglichkeit, Einfluss auf jetzige oder künftige gesellschaftliche Strukturen zu nehmen. Solche Macht kann, wenn sie "frei" ist, auch zur gezielten Mehrung der eigenen oder eines Partialinteresses verwendet werden, womit das Entstehen oder der Weiterbestand legitimierter Strukturen nicht mehr gewährleistet ist. Solche freie Macht ist also in allen Systemen stets zu minimieren, den speziell dafür strukturierten Systemen Staatsapparat oder Politik zu übertragen oder sie ist wirksam zu kontrollieren.

  5. Das System Staat - genauer der Staatsapparat (Exekutive), ist der handelnde "Stellvertreter" der Gesellschaft. Er agiert innerhalb sowie jenseits der Grenzen der Gesellschaft anstelle der Gesellschaft. Der Staatsapparat hat das Monopol auf die Ausübung von Hoheitsrechten und Gewalt und wird von einer durch das politische System bestimmten Regierung geführt.

  6. Die Anwendung des Rechtssystems, die Rechtsprechung (Jurisdiktion), geschieht unabhängig von Staat, Politik und Wirtschaft. Die gesellschaftlichen Regeln sind in einem möglichst widerspruchsfreien Gesetzeswerk niedergelegt, dass sich auf alle Strukturen der Gesellschaft (auch Staat, Politik, Wirtschaft, etc.) erstreckt und welches selbst dem höchsten Rechtsgut, der Verfassung untergeordnet ist. Im Konfliktfall steht Legitimation stets über dem Gesetzeswerk.

  7. Das Gesetzeswerk wird kontinuierlich aktualisiert und weiter entwickelt - dies geschieht durch neue und geänderte Gesetze, die im politischen System geschaffen werden (Legislative). Das Politische System kontrolliert mithin den Staat direkt und hat über die Gesetzgebung Einfluss auf alle gesellschaftliche Systeme mit Ausnahme der unabhängig von ihm erfolgenden Rechtssprechung. Hierdurch wird das politische System zur höchsten Ebene in der gesellschaftlichen Machtverteilung.

  8. In einer Demokratie unterliegt das politische System der Mitwirkung der Bürger - diese bestimmen über Wahlen, wem auf Zeit der Großteil gesellschaftliche Macht verliehen wird.

  9. Gesellschaften generieren ihr Potential aus Leistungsaustausch und arbeitsteiliger Organisation ihrer Mitglieder. Hierzu bedarf es eines anerkannten Bewertungssystems. Auf diesem System setzt dann die Organisation des Wirtschaftssystems auf, das seine funktionalen Regeln in den Gesellschaftsvertrag mit einbringt und von dort legitimiert bekommt. Eine besondere Leistung der Gesellschaft gegenüber dem Wirtschaftssystem ist, dass sie ausschließlich produktive Individuen in seine Organisationsaufgabe einblendet, womit sich das Wirtschaftssystem voll auf seine Aufgaben konzentrieren kann.

  10. Besonders sensible weitere Felder gesellschaftlicher Macht sind: Information, Bildung und Sozialsysteme. Hinzu tritt die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Leistungen.

  11. Vernetzung: aus einem wichtigen und notwendigen System heraus können sich auch einschränkende Vorgaben für andere Systeme ergeben - solche Wechselwirkungen unterliegen auch stets der Legitimation. Solche Schnittstellen bedürfen besonderer Beachtung - da sich hier oft erheblicher Gestaltungsraum und damit freie Macht ergibt.

  12. Die Gesellschaft muss des Weiteren Vorkehrungen für Notfälle, Katastrophen und sonstige Bedrohungen treffen - hierzu kann und muss sie Gebrauch von allen ihren Ressourcen sowohl bei den Individuen wie auch in ihren Systemen machen. Notlagen können mit vorübergehenden Einschränkungen für alle verbunden sein.

Wie die vorangegangenen Diskussionen andeuten, ist es im wesentlichen die Gestaltung von Systemen, die das Ausmaß sowohl der Leistungsfähigkeit wie auch der Überlebensfähigkeit einer Gesellschaft und ihrer Ordnung letztlich bestimmen. Primärer gesellschaftlicher Aspekt bleibt stets die Macht - hier ist vor allem gezielt auf die Unfähigkeit vieler oder gar des Menschen schlechthin, auf Dauer vernünftigen oder korrekten Umgang mit einmal erhaltener Macht zu finden. Die Geschichte quillt über von Beispielen - nicht wenige davon mögen vielleicht wirklich einmal in guter Absicht und mit guten Zielen begonnen worden sein - stets jedoch zerbrachen sie früher oder später an genau diesem Punkt: der Verselbstständigung von Macht.

Das Naturgesetz lautet: Macht schafft immer nur noch mehr Macht. Am Wirkungsvollsten wäre sicherlich, gesellschaftliche Macht überhaupt gar nicht erst zu "verteilen" - doch ohne sie lässt sich letztlich aber auch nichts organisieren. Machtaspekte haben also in der Konstruktion gesellschaftlicher Systeme einen ganz besonderen Stellenwert. Nur begrenzte Macht erlaubt die Schaffung langfristig stabiler Systeme.

Trotz der sehr verschiedenartigen Systeme lassen sich vereinhaltlichende Strukturmerkmale identifizieren: Gesellschaftliche Systeme dienen einem bestimmten Zweck und binden gesellschaftliches Potential. Hier gilt für jedes System ein Mindestgebot - d.h. eine Aufgabe soll mit möglichst geringem Aufwand erfüllt werden. Wenn man so will - beinhaltet dies eine Forderung nach Freiheit. Diese aber ist allerdings ambivalent - das System soll zwar möglichst frei in der optimalen Erfüllung seiner Aufgabe sein; in punkto Macht indes kann und darf es unbegrenzte Freiheit nicht geben. Ähnlich wie die Individuen verfügen Systeme somit über einen Freiraum, der aber stets seine Grenzen logischerweise dort finden muss, wo legitime Rechte einzelner Individuen oder die Gesellschaft Schaden nehmen.


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