Mit
den vorangegangenen Definitionen ist die Gesellschaft
von ihrer materiellen Existenz her erfasst und der Austausch zwischen
Individuen und Gesellschaft skizziert. Die Gesellschaft selbst ist
als Objekt zwar nicht materiell existent - als Beurteilungsbasis für
den Effekt jedweder Vorgänge oder Pläne indes ist sie
unverzichtbare Realität. Wir erinnern uns - das Hauptmotiv des
Individuums an der Gesellschaft teilzunehmen und sie hiermit zu
"legitimieren" war ja, dass letztlich für jedes
Individuum ein Mehrnutzen aus der Gesellschaft entsteht. Hier gelten zwei
Bedingungen, deren zweite heute gerne "vergessen" wird - 1.
Es muss Mehrnutzen vorhanden sein. 2. Der Mehrnutzen ist gerecht auf
alle Individuen zu verteilen. Dieser
Mehrnutzen allerdings ist immer erst Resultat einer Organisation der
Individuen innerhalb der Gesellschaft. Wenn niemand etwas tut, kann
ebenso wenig ein gemeinschaftlicher Mehrnutzen entstehen, wie wenn
alle unkoordiniert "Irgendetwas" tun. Zudem leben
Gesellschaften heute weniger denn je im luftleeren Raum - sie grenzen
an andere, oft ähnliche aber sehr wohl abgegrenzte
Gesellschaften und zwischen angrenzenden Gesellschaften besteht
bisweilen schon aus historischen Gründen eine gewisse Dynamik.
Mit
der unausweichlich notwendigen kollektiven Organisation entsteht eine
lange Reihe von Aufgaben, die im Zuge der Gesellschaftsbildung von
den Individuen auf die von der Gesellschaft gebildeten kollektiven
Organisationen übergehen. Wie man derartiges in Einzelaspekten
organisiert, wissen die Menschen schon wesentlich länger, als
sie die moderne Gesellschaft überhaupt kennen. Zu allen Zeiten
wurden solche Organisation schon geschaffen - ihr eigentlicher
Ursprung indes wird ebenso lang im Verborgenen gehalten. Dies in
aller Regel, weil solche Organisationsprozesse besonders in der
Vergangenheit stets verbunden waren mit Macht und teilweise
haarsträubenden Privilegien für jene zumeist winzigen Teile
der Gesellschaft, welche die Organisation eines Systems "an sich
rissen". Wir lernen also und wollen nie mehr vergessen -
Kollektive Aufgaben kann man gut oder auch - und das scheint eher die
historische Regel - schlecht organisieren. Doch was ist "gut"
und "schlecht" in diesem Zusammenhang?
Die
Schaffung solcher Form übergreifender Bewertung stellt letztlich
ein Ziel unseres Gesellschaftsmodells dar. Es besteht die Vermutung,
dass aus dieser Sicht die Merkmale geschaffener Organisationen, die
wir Systeme nennen wollen, letztlich ähnlich sind - denn sie
vollziehen immer einen ähnlichen Prozess: Es gibt eine
legitimierte (also gesellschaftsweiter Zustimmung unterliegende)
Aufgabe, die kollektiv gelöst werden soll - hierzu schafft man
diese Aufgabe betreffende Regeln und lenkt letztlich einen Teil der
gemeinsamen Ressourcen (im Wesentlichen Arbeit) in das entstandene
System. Verhältnisse innerhalb eines Systems indes können
niemals die Gesellschaft als Beurteilungsebene für den
Gesamtnutzen ersetzen - im Gegenteil: jedes System muss logisch
einwandfrei den Grundlagen der es bildenden Gesellschaft unterliegen.
Hierfür legten wir schon in unserer Modellstruktur fest:
Ein
System stellt eine abgrenzbare Einheit von Ressourcen, Wissen,
Prozessen, Regeln und eines Teil des kollektiven Leistungspotentials
zur Erfüllung einer oder mehrere Zwecke und Funktionen dar.
Nicht mehr - aber auch nicht weniger.
Dieser
Systemgedanke ist durchaus wichtig - denn er schafft die direkte
Verbindung zwischen der Aufgabe, deren Notwendigkeiten, den daraus
sozusagen entstehenden Regeln, denen letztlich
gesamtgesellschaftliche Gültigkeit zuwachsen muss, und dessen
Ergebnisebene - sein gesellschaftlicher Nutzen. Die Bewertung eines
Systems setzt sich zusammen aus der Priorität der Aufgabe, dem
Ausmaß der für ein System notwendigen Regeln und den
hiermit letztlich erreichten (Mehr-)Nutzen. Systeme können zwar
in sich höchst komplex und untereinander sehr unterschiedlich
sein - auf diese gesellschaftliche Einbindung indes hat dies wenig
Einfluss - sie ist von relativ gleichbleibender Struktur.
Wichtigste
Variable ist der Grad der Erfüllung des mit einem System
verfolgten Zweckes. Dass ein System dem Gesellschaftszweck auch nur
in Teilen dauerhaft zuwider läuft, schließt sich hiermit
eigentlich aus - bzw. kennzeichnet eine Fehlentwicklung, die es zu
korrigieren gilt. Denn ein System bedeutet ja Aufwand und zumeist
zusätzliche Forderungen im Gesellschaftsvertrag der Individuen.
Entsteht dadurch kein Mehrnutzen oder gar "Mindernutzen",
wären die Individuen ohne dieses System sozusagen "besser"
dran. Hier verletzt die Gesellschaft ihre Seite des
Gesellschaftsvertrages - etwas womit sie selbst an Legitimation
einbüßt. Der häufig vorkommender Fall dürfte
jener sein, dass Notwendigkeiten und Resultate eines Systems in
Konkurrenz zu jenen eines anderen stehen. Hier bedarf es dann immer
eingehender Einzelanalyse - letztlich um eine unumgängliche
Prioritätenentscheidung zu fällen und zu implementieren.
Als
nächstes ist ein System zumeist dadurch gekennzeichnet, dass ein
Teil der Individuen für ein solches System tätig werden
muss, damit es seine Wirkung entfalten kann. Dabei kann es sich um
relativ viele oder auch um relativ wenig Individuen handeln. Zwischen
der Zahl der Individuen und der Legitimation eines Systems besteht
keine Relation. Man kann sowohl mit relativ vielen wie auch mit
relativ wenigen Gesellschaftsmitgliedern eine beachtliche Menge Mist
bauen - wie das dritte Reich eindrucksvoller bewies, als es kaum noch
möglich sein kann.
Dies
ist neu an der modernen Gesellschaft, so wie wir sie hier definieren.
Historisch war es bislang so, dass alle möglichen, nur nicht
wirklich die reinen Zwecke der Gesellschaft waren, die kollektiv
organisiert wurden - vielmehr deformierten die Organisierenden
Systeme in einer Weise, die ihnen selbst Macht- und Nutzenstrukturen
sicherten. Da Privilegierte (Adel, Klerus, Reiche) aber ohne das
einfache Volk nie lebensfähig waren, musste bereits damalige
"gesellschaftliche" Organisation Lebensmöglichkeiten
für alle - oder wenigstens die meisten - bieten. Gleichwohl
waren die Systeme deformiert und orientierten sich vor allem an den
Zwecken der Privilegierten, während dem einfachen Menschen eher
der Status einer Art Nutzvieh beschieden war.
Die
herrschenden Kasten hatten zumeist sämtliche Kontrollhebel damaliger Gesellschaften unter ihre alleinige Kontrolle gebracht. Ihnen
gehörte alles Land, ihnen fiel von der gesellschaftlichen
Gesamtleistung ein unverdient hoher Anteil zu, sie waren im Besitz
aller wesentlichen Rechte und hatten lange Zeit alleinig Zugang zu
Bildung. Wenn - was häufig vor kam - ein Krieg zu führen
war, wurde zudem auch noch das benötigte "Kanonenfutter"
stets unter den ärmsten des einfachen Volkes "ausgehoben",
während der Adel - zumeist in sicherem Abstand hinter den Linien
die Aufsicht übte. Über diesen Zustand der Gesellschaft -
ja über das Thema Gesellschaft überhaupt - herrschte
strenges Stillschweigen. Stattdessen kursierten zumeist verziert
durch religiöses Blendwerk haarsträubende Ammenmärchen
für diese besonderen Lichtgestalten, die ächzend unter der
großen Last ihrer Verantwortung vor allem eines taten: auf dem
Rücken des einfachen Volkes ein Leben in Saus und Braus zu
führen.
Der
Lauf der Geschichte wäre vermutlich anders, wäre dieser
Umstand immer so erkannt oder gar kommuniziert worden. Wurde er aber
nicht - statt dessen ersann man abenteuerlichste Legenden und Mythen
und pervertierte Recht bis zur Unkenntlichkeit, um das einfache Volk
über diese Verhältnisse im Unklaren zu lassen damit es sich
in diese Verhältnisse fügt. Besonders ersprießlich
wirkte sich hier die Nähe von weltlicher Macht und Religion in
diesem Zusammenhang aus. Letztere war das ideale Mittel, die Menschen
derart dumm zu halten, dass es kein Problem mehr darstellte, ihnen
den Zwang über Zwang zu einem kargen, ohnmächtigen Leben
aufzuerlegen und sie dabei auch noch für die Finanzierung der
Ausschweifungen des Adels und des Klerus zu schröpfen. Solche
perfiden "Gesellschaftsideologien" formten nahezu alle
Facetten des Lebensalltags von Menschen bereits so, dass ihnen all
dies als natürlich gegeben erscheinen musste.
Was
unsere Gesellschaftsmodell letztlich bekämpfen soll, sind
derartige Ideologien in jeder Form - ohne Rücksicht auf ihre
Provenienz. Damals wie noch heute hieß es in Feudalgesellschaft
vor allem seitens der Mächtigen und Reichen stets: "Der
Herrscher kümmert sich um das Wohl seines Volkes" und ja -
lange auch... "Gott hat das so gewollt". Die Realität
indes sah anders aus - Herrscher kümmerten sich vor allem um ihr
eigenes Wohl und die Klugen unter ihnen bestenfalls noch um eine dazu
passende "Show" für das einfache Volk. Es liegt nahe,
dass solche Gesellschaften nicht besonders leistungsfähig sein
konnten. Über viele Jahrhunderte wurde das in Menschen
schlummernde Potential "verplempert" - an seiner Auswirkung
behindert, indem die Masse des einfaches Volkes gezwungen war, mehr
oder weniger knapp über der Stufe des Nutzviehes vor sich hin
leben. Dabei ist es sicher, dass es schon immer auch eine Wahl zu
etwas Besserem gegeben hatte und eine solche wird es auch in Zukunft
immer geben - die Frage bleibt nur, inwiefern es gelingt
Machtstrukturen davon abzuhalten, solche Alternativen zu ihrem
Eigenerhalt zu unterdrücken.
Heutige
Diskussionen zwischen "Rechts und Links", "Schwarz und
Rot" und ähnliche sind davon gekennzeichnet, dass
Ideologien miteinander konkurrieren, die vielfach schon ihre
Unfähigkeit unter Beweis gestellt haben, auf Dauer etwas
besonders Positives hervorzubringen zu können. Das Gleiche gilt
auch für religiöse Systeme; sie alle führten nicht zu
Besserem. Solche Ideologien versagten stets - ich behaupte sie
mussten es zwangsläufig; weil sie auf bereits deformierte
Machtstrukturen aufsetzten oder sie zumindest mit sich brachten und
weil sie die gesellschaftliche Beurteilungsebene in unserem Sinne
stets ausblendeten. Ich behaupte sogar, dies wird mit einer
Wirtschaftsideologie nicht anders verlaufen können - auch sie
muss versagen. Der Grund hierfür wird durch unsere Betrachtung
gesellschaftlicher System überraschend klar und einfach:
Wenn
gesellschaftliche Systeme Übel hervorbringen, so lassen sich
diese i.A. durch Veränderung des Systems beseitigen. Dies
funktioniert allerdings nur, solange diese Veränderung nicht
durch Macht behindert wird - durch die Macht derer z.B., die von
diesem Übel in irgendeiner Form profitieren (und solche gibt es
immer...). Hier wird ein ebenso wichtiges wie unverzichtbares Merkmal
deutlich: ein gesellschaftliches System dient immer der Gesellschaft
- niemals irgendwelchen Einzelnen oder Gruppen davon und auch nicht
zur Erfüllung irgendeiner Ideologie und schon gar nicht irgendeiner Religion.
Der
gesellschaftliche Zweck und das Ausmaß seiner Erfüllung
allein bleibt die für Individuen erreichbare Erfahrungsebene.
Und wenn über objektive Zusammenhänge noch so sehr
hinweggetäuscht wird - nichts wird verhindern können, dass
sie genau so eintreten, wie sie nun mal gegeben sind. Und wieder gilt
- selbst
wenn ein System für eine oder mehrere Gruppen profitabel ist,
beinhaltet dies noch lange keine Legitimation. Diese kann immer nur
auf gesamtgesellschaftlicher Ebene feststellbar und damit erhältlich
sein.
Das
heute notwendigerweise sich ausweitende Zusammenspiel verschiedener
Gesellschaften vermag dieses klar erkennbare Bild zu trüben -
wenn es nämlich so eingerichtet werden kann, dass eine gesamte
Gesellschaft von der meist saftigen Minderung des Nutzens anderer
Gesellschaften profitiert, lässt sich zumindest für einen
gewissen Zeitraum der Eindruck erzeugen - die ausbeutende
Gesellschaft sei aus ihrer eigenen Sicht auf einem guten Weg. Hierbei
wiederum klar - die dieses Zusammenspiel Organisierenden schaffen
Strukturen, die ihre Macht und ihren Reichtum fördern. Man teilt
gerade soviel mit jener Gesellschaft, deren Zustimmung man braucht,
dass dort der Eindruck entstehen kann, die Dinge würden sich zum
Besseren entwickeln. Ein Trugbild - in Wahrheit mehren allein die
Organisatoren ihren Eigennutzen - und zwar auf Kosten aller
beteiligten Gesellschaften.
Mit
diesen Erkenntnissen werden die zu allen Zeiten so gerne bemühte
Argumentationsketten - diese und jene Menschen meinen es gut,
folglich bedürfen sie des Zuspruches und der Förderung -
durchbrochen und dramatisch relativiert. Auch im Wettbewerb zwischen
Gesellschaften können keine Lösungen Bestand haben, die die
eine Gesellschaft auf Dauer zulasten anderer privilegiert. Meinen und
Glauben interessiert hier nicht - was zählt ist allein die
erkennbare Auswirkung auf objektiv gegebene gesellschaftliche
Zusammenhänge. Diese sind - wie ich nicht müde werde zu
wiederholen - relativ einfach und für jeden Menschen gut zu
durchschauen. Jenseits aller unterschiedlichen Meinungen und
Ansichten bleibt nämlich jede Gesellschaft fortwährend mit
der Notwendigkeit konfrontiert, ihre Aufgaben erfüllen zu
müssen.
Dies
ist die Notwendigkeit, der auch Mächtige und Reiche sich nicht
entziehen können - denn ihre ganze Macht und ihre ganzer
Reichtum basiert ja ebenfalls auf gesellschaftlichen Strukturen -
allerdings auf welchen, die zu ihren Gunsten deformiert sind.
Strukturen können
durch ein Modell durchaus ordentlich angenähert werden - nicht
nur durch unseres sondern eben auch durch solche deformierten, wie
sie Organisatoren gerne benutzen - zumeist allerdings, ohne dass sie je den
wahren Inhalt ihres Modells preisgeben würden. Generell aber pflegen solche
Modelle, einmal in den Köpfen der breiten Masse verankert, einen
unglaublichen Einfluss auf die "lokale" Bewertung jedweder
Handlungsalternativen zu haben.
Ich
versuche hier, ein Modell zu entwickeln und offen zu legen, dass sich
allein am gesellschaftlichen Nutzen sowie den sich daraus ergebenden
logischen Zusammenhängen orientiert. Dieses Modell dient
erkennbar nicht der Förderung irgendwelcher Gruppeninteressen,
Ideologien, Weltbilder oder Religionen, sondern postuliert für
menschliche Gesellschaften nur eines: den Willen zum Überleben.
Wenn man so will, ist dies eine Art "Zukunftsmarkt" - ein
Markt aber, auf dem alles für das Überleben des Menschen
wirklich Maßgebende und nicht das, was manche im Moment dafür
halten oder uns vormachen wollen, die dominierende Rolle schlechthin
spielt.
Unsere
heutige Wirtschaft z.B. hat bereits längst versagt - indem es
ihr nicht gelang, die vitalen innergesellschaftlichen Interessen in
Punkto Schutz des Lebensraumes (und dazu noch manch andere...)
hinreichend zu berücksichtigen. Momentan gibt man zwar vor, sich
anpassen zu wollen, das System ändern zu wollen - doch bleibt
die Frage offen, ob das gegenwärtige Wirtschaftssystem (ja -
auch Wirtschaft ist nur ein System und nichts mehr...) jenen eigenen
Gesetzmäßigkeiten, die zur Fehlentwicklung führten,
überhaupt noch entfliehen kann. Dies wird nur geschehen können,
indem man das System dazu "zwingt" - d.h. eventuelle
Abhilfe muss hier gegen bereits im Wirtschaftssystem entstandene -
und eindeutig unlegitimierte - Macht durchgesetzt werden. Vor solchen
Zwängen steht eine klare Analyse des Versagens - damit Schritte
in eine bessere Richtung überhaupt erst möglich werden
können.
Wenn
man gesellschaftliche Systeme betrachtet, führt an einem System
kein Weg vorbei - das ist das System Staat. Dieser nämlich
spielt eine Sonderrolle - er ist der "Stellvertreter" der
Gesellschaft. Der Staat (und nicht etwa die Wirtschaft) soll
normalerweise die Machtmittel sowie die Gewaltausübung auf sich
konzentrieren - und dies mit gutem Grund: Staatssysteme haben in
modernen Gesellschaften eine besonders komplexe Struktur, die
eigentlich genau dem Missbrauch der so wichtigen Konstrukte Macht und
Gewalt entgegen wirken soll. Die Wirtschaft z.B. käme hierfür
allein deswegen schon nicht in Frage, weil sie über solche
Strukturen gar nicht verfügt.
Diese
Missbrauchsabgrenzung für Macht und Gewalt im Staat ist schon
deswegen notwendig, weil es historisch nicht selten Gewalt war, mit
der man abseits der Gesellschaft liegenden Zwecke gegen die
Gesellschaft durchsetzte. Solche Zwecke haben heute einen wunderbaren
- sie vollständig charakterisierenden - Namen:
Partialinteressen. Also ein irgendwie geartetes Interesse NUR eines
(zumeist nur kleinen) Teils der Gesellschaft.
Eine
moderne Gesellschaft kann Machtzuwachs für Partialinteressen per
Definitionem nicht fördern - denn es sind und bleiben eben nur
die Interessen eines Teils der Gesellschaft. Dies überträgt
sich 1:1 auf den Staat - und gilt dort sogar für das
Partialinteresse jener Individuen, die für den Staat tätig
sind. Der "Staatsbeamtete" ist somit nie irgendwelchen
Partialinteressen verpflichtet - nicht einmal jenen seiner eigenen
Gruppe (also all jener, die ebenfalls Staatsbeamtete sind). Nur so
ist die Existenz seiner Rolle und seines Arbeitsplatzes
gerechtfertigt (legitimiert).
Seine
Position verschafft so dem Staatsbeamten gesellschaftlich
legitimierte Macht. Seine Funktion ist, vor Ort alltäglich zu
entscheiden, wolang es in einem klitzekleinen Teil gesellschaftlichen
Handelns gehen soll. Relativ mühevoll lernte man bei der
kollektiven Organisation von Gesellschaften aber, dass Menschen - und
Staatsbeamtete sind nun mal unbestreitbar auch solche - von ihrer
Macht nicht automatisch auch den vorgesehenen Gebrauch machen,
sondern tendenziell eher einen im Sinne eigener oder anderer
Partialinteressen.
Hierin
liegt wohl die Ursache, dass letztlich die Jurisdiktion eine solch
hohe Bedeutung erlangte - ein weiteres gesellschaftliches System,
welches zwar traditionell schon immer nur relativ wenige Individuen
einer Gesellschaft beschäftigte - allerdings zu fast
entscheidender Bedeutung für nahezu sämtliche
gesellschaftliche Verhältnisse aufstieg. Hierfür gibt es
einen einsehbaren Grund: man kann es sich "leisten" im
Rechtssystem so wenigen Menschen derart viel Macht zu geben. Denn
Macht im Recht hemmt sich selbst - es ist so aufgebaut, dass es in
sich weitestgehend widerspruchsfrei zu sein hat. Widersprüche
sind hier zum einen vergleichsweise leicht erkennbar - und haben
aufgrund der Bedeutung des Rechts einen enormen Einfluss auf die
Legitimation der gesamten Gesellschaft.
Mithin
wurde das Recht zu einem System, innerhalb dessen der überwiegende
Teil der innerhalb einer Gesellschaft anfallenden Streitigkeiten,
auch solche gegen die Amtsausübung von Staatsbeamten, zu klären
- also aufzulösen sind. Es gibt einen Katalog von Tatbeständen
sowie einen Katalog von entsprechenden "Strafen", die deren
Sanktionierung in Form von mehr oder minder ausgeprägter
Gewaltausübung darstellen.
Das
Recht stellt die detaillierte und in sich logisch strukturierte
Beschreibung von eben jenen Regeln dar, die innerhalb einer
Gesellschaft gelten. Deswegen allein ist es jedoch niemals absolut -
auch das Recht als weiteres gesellschaftliche System unterliegt z.B.
der Anforderung, dass es für alle gleich zu sein habe:
Gerechtigkeit. Und auch Recht muss "legitimiert" sein -
sonst besteht die Gefahr, dass es im Verlauf seiner Entwicklung in
Widerspruch zu seiner eigentlichen Funktion geraten könnte.
Diese Anforderungen an das Recht sind auch schon älter als der
Gedanke der Demokratie - was sich in der Historie änderte war
mehr der Kreis der vom Recht betroffenen Individuen. Recht mit
unterschiedlichen Gültigkeitsgruppen ist logisch einsehbar a
priori delegitimierend - was für jegliche Form von
"Stände-Gesellschaften" jahrtausendelang bewiesen ist.
Sie konnten gar nicht anders, als letztlich immer wieder zu
deformieren und zu zerfallen.
Der
frühere Monarch (<- Alleinherrscher) indes stand zuweilen
außerhalb des Rechts (ebensowenig möglich) - phasenweise
galt er oft in Verbindung mit dem Klerus gar als nebulös
legitimierende "Quelle" des Rechts - nichts weiter als
Ammenmärchen! Staatsphilosophen des 18. und 19. Jahrhunderts
indes erkannten die enorme Reichweite des Rechts zutreffend. Sie
entwickelten besonders für die Entstehung und Pflege des Rechts
jenes Konstrukt, welches Demokratie erst überhaupt zu einem
lebensfähigen politischen System werden lässt: die
Gewaltenteilung. Dies entspricht auch heute noch der Sicht der
modernen Gesellschaft - denn das Recht gilt dort für alle gleich
(anders ist es logisch nicht möglich, ohne Deformation zu
erzeugen) und das Recht ist das prägende Konstrukt in der
Verteilung aller gesellschaftlichen Gewalt und Macht (Rechtsstaat).
Selbst
der Staat - als handelndes System der ihn tragenden Gesellschaft -
ist in der Ausübung seiner Funktionen an das Recht gebunden.
Heutzutage ist das Recht niedergeschrieben - und es erstreckt sich
auf nahezu alle Bereiche der Aktivitäten der Gesellschaft und
ihrer Systeme. Und doch bleibt Recht in seiner Gesamtheit nichts
weiter als ein gesellschaftliches System - d.h. sein Zweck steht
stets über dem Recht selbst. Das kommt in modernen
Gesellschaften durch deren Verfassung zum Ausdruck - welche exakt die
unverrückbaren gesellschaftlichen "Grundregeln"
festschreiben. Verfassungen sind stets das ranghöchste
Rechtskonstrukt einer Gesellschaft - sie geben die grundlegende
Struktur der Verteilung von Macht und Gewalt auf einer relativ hohen
abstrakten Ebene vor.
Trotz
aller Mühen kann auch das moderne Recht den Einfluss des
menschlichen, d.h. möglicherweise auch fehlerbehafteten Urteil
nicht vollständig vermeiden, sondern bestenfalls reduzieren.
Eine Folge ist beispielsweise, dass oft politische Machtinhaber (z.B.
Gouverneure in USA) die Möglichkeit zu "Begnadigung"
haben - d.h. zur Aufhebung eines Rechtsaktes. Ferner schuf das Recht
eine Reihe von inzwischen allgemein anerkannten Grundsätzen: das
Schuldprinzip (jemand kann nur für etwas verurteilt werden, von
dem es wissen konnte, dass es "Unrecht" ist und dies auch
so wollte oder zumindest in Kauf nahm... ), die Unschuldsvermutung
(jeder gilt solange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist) ,
das Verteidigungsrecht des Angeklagten (notfalls auch mit der Lüge,
weil die Gesellschaft ihm seine Verfehlung nachzuweisen hat...) sowie
das Revisionsrecht - d.h. einen erfolgten Urteilsspruch vor einem
anderen "höheren" Gericht überprüfen zu
lassen.
Der
Rechtsprozess ist somit eine Form gesellschaftlicher
Entscheidungsfindung, die sich allerdings vorwiegend auf das
bestehende Recht - und damit nur auf das gesellschaftliche
Regelsystem - bezieht. Jedes Fehlurteil bedeutet schließlich
Verletzung des Gesellschaftsvertrages von beteiligten Individuen.
Geschieht dies allzu häufig, wird ein solches Recht sich selbst
delegitimieren - d.h. in der Gesellschaft immer weniger anerkannt
werden.
Diese
Herleitung steht in krassem Widerspruch zum sogenannten
"Rechtsrelativismus", der aus meiner Sicht die wohl
hinterhältigste Tretmine darstellt, welche faschistoide
Strukturen aus der vorletzten Jahrhundertwende den westlichen
Gesellschaften hinterlassen haben. Diese Sichtweise spricht jeder
Rechtsauffassung absolute Gültigkeit zu, solange sie nur
widerspruchsfrei aus Gesetzen abgeleitet werden kann. Diese Ansicht
ist beweisbar falsch - denn erstens gab es nie und wird nie ein
völlig fehlerfreies Rechtssystem als Ausgangsbasis geben und
zweitens sind die Mehrzahl der Rechtsentscheidungen Abwägungen -
solche Abwägungen liegen stets jenseits der logischen Hierarchie
des Rechts.
Hier
bringt uns der Systemgedanke weiter - ein Urteil, dessen Inhalt
erkennbar der Legitimation widerspricht - ist nichtig, gleich wie
schön es sich herleiten lässt. Die Existenz eines solchen
Urteils ist nichts weiter, als der Hinweis auf einen Fehler in den
bestehenden Gesetzen.
Sie
sehen, verehrte Leserinnen und Leser, das Recht stellt in seiner
Gesamtheit letztlich das wohl komplexeste Konstrukt dar, das
Gesellschaften je schufen. Defizite hier wirken sich DIREKT auf die
Legitimation der gesamten Gesellschaft aus - sie können gar
ganze Systeme und letztlich die Gesellschaft insgesamt in Frage
stellen. Gleichwohl macht ein legitimiertes Rechtssystem einen tiefen
Sinn - denn es regelt die Masse aller möglichen Konflikte
innerhalb einer Gesellschaft höchst effizient. Schließlich
hat die Gesellschaft noch eine Vielzahl anderer Aufgaben, als nur
optimal Recht zu sprechen.
Die
gesamte Gewaltenteilung indes gruppiert sich traditionell um das
Recht und seinen Werdegang. So soll letztlich verhindert werden, dass
Gestaltung und Nutzen von Recht in eine Hand fallen - anders
formuliert - niemandem in einer Gesellschaft soll es möglich
sein, Gesetze zu seinen Gunsten zu schaffen oder zu beeinflussen.
Diese
Gewaltenteilung ist - klug angewandt - durchaus effizient in der
Verhinderung von Fehlentwicklungen.
Doch
hier stellt sich für die moderne Gesellschaft die Frage - ob denn
nicht auch der Information ein ähnlicher Status zukommt. Auch
sie ließe sich wie das geschrieben Recht logisch aufbauen und
dokumentieren. Schließlich wird Information über viele
künftige Generationen hinweg die Voraussetzung zur Findung
"gerechten" Urteils im Rechtsstreit und vernünftiger
Entscheidungen in der Gesellschaft sein. Alle Individuen unterliegen
jener Information, die sie erreicht - selbst Richter. Es steht
logisch eindeutig fest: durch Informationsdeformation kann eine
Gesellschaft ähnlich deformiert werden, wie durch solche des
Rechts.
Komischerweise
erfanden die Väter der heutigen Ordnung die komplexe und überaus
aufwändige Gewaltenteilung für das Recht - weisen der
Information aber schlicht einen nebulösen "Freiraum"
zu. Dies mag Absicht gewesen sein, oder daran gelegen haben, dass man
sich seinerzeit der enormen Bedeutung der Information noch nicht in
ausreichendem Maße bewusst war. Zudem ist Freiraum aus
gesellschaftlicher Sicht nicht automatisch etwas Positives - Freiraum
bedeutet nämlich zunächst einmal nur Abwesenheit von
gesellschaftlicher Macht. Dies heißt aber nicht, dass es damit
dort keine Macht gibt. Macht ist die Möglichkeit zur
Einflussnahme auf gesellschaftliche Strukturen - wie wir heute wissen
und u.a. durch solche Begriffe wie "Informationsgesellschaft"
sogar aussprechen, verbirgt sich gerade dort überaus viel Macht.
Herum liegende Macht wird kurz über lang von jemandem ergriffen
- und schon landen wir mitten im heutigen Absurdistan. Diese
Diskussion werden wir an anderer Stelle fortsetzen.
Doch
das System Staat und das ihm dicht zugeordnete System Recht sind
nicht die einzigen Systeme einer Gesellschaft. Ein weiteres,
wichtiges ist die "Wirtschaft", die wir hier als
Wirtschaftssystem bezeichnen wollen. Dieses unterliegt zunächst
einmal auch dem Recht - in das auch Voraussetzungen bereits
eingebracht sind, die es für seine Aufgabe benötigt. Seine
Funktionsweise ist eng verwoben mit einem weiteren System - dem
gültigen Bewertungssystem.
Der
Zweck des Wirtschaftssystems indes ist klar - es soll all jene
Leistung, die die Individuen aufgrund ihres Gesellschaftsvertrages
bereit stellen, so optimal wie möglich zur einer möglichst
hohen gesamtgesellschaftlichen Leistung verdichten. Dies ist sein
klarer und wichtigster Gesellschaftszweck. Denn Gesellschaften
versprechen den teilnehmenden Individuen ja auf vielfältige
Weise Nutzen von ihrer Einwilligung in den Gesellschaftsvertrag. Es
müssen Strukturen organisiert werden, die diesen Mehrnutzen auch
entstehen lassen können und dieser Mehrnutzen ist angemessen
unter die Individuen der Gesellschaft zu verteilen.
Die
Wirtschaft wird mithin zuständig für das Leistungspotential
all jener Individuen, die nicht direkt für den Staat und
staatsnahe Systeme benötigt werden (was heute die bei weitem
überwiegende Mehrheit jeder Gesellschaft ist). Die Organisation
im Wirtschaftsbereich ist eng verwoben mit dem gesamten Güter-
und Leistungsaustausch innerhalb einer Gesellschaft. Dieser
indes ist nicht möglich ohne eine Bewertung einzelner Güter
und Leistungen, womit das Wirtschaftssystem eine prägende
Struktur erhält. Unser heutiges Bewertungssystem lautet:
statisches Geld und Zinssystem. Aus historischer Erfahrung wissen
wir, dies funktioniert ganz gut; allerdings, und das ist genauso
historische Erfahrungstatsache - immer nur für eine begrenzte
Zeit von max. einigen Jahrzehnten.
Das
liegt einfach daran: Erstens ist statisches Geld a priori
"widernatürlich" - denn Universum, Menschen und vor
allem alle Güter sind vergänglich. Es tritt das Paradoxon
ein, dass ein irgendwann einmal geschaffenes Gut z.B. ein Auto zwar
lange schon verrottet ist, das in Verbindung mit seiner Erzeugung
umgesetzte Geld aber noch existieren könnte. Zweitens ist ein
Zinssystem jederzeit mathematisch beweisbar in sich INSTABIL. Ich
behaupte, hiermit haben wir zwei weitere wesentlichen Ursachen für
heutige Verwerfungen selbst in formell gar nicht einmal so schlecht
gestalteten Gesellschaften direkt vor Augen. Auch hier werden wir die
Diskussion in die spätere Rubrik zu diesem System verlagern
müssen - sie ist zu umfangreich und im Moment von solch immenser
Bedeutung, dass wir uns hier keine entstellenden Vereinfachungen oder
Plattitüden erlauben wollen.
Das
Wirtschaftssystem jedenfalls bleibt in vielen Aspekten auf eine
funktionierende Gesellschaft und ihre sonstigen Merkmale angewiesen.
Zusätzlich sei angemerkt, dass die bisherige Erfahrung es als
sinnvoll erscheinen lässt, der Wirtschaft einen gewissen
Freiraum zu gewähren. Allerdings steht dies auch unter ähnlichen
Vorbehalten wie wir sie schon wenige Absätze zuvor zur
Information vorfanden. Auf jeden Fall muss eines noch erwähnt
werden: Die Wirtschaft unterliegt - besonders angesichts des
gewährten Freiraums jederzeit der Verpflichtung zu legitimiertem
Handeln. Da die Wirtschaft heute ohnehin den größten Teil
des Waren- und Dienstleistungsverkehrs in der Gesellschaft
organisiert, wird zumeist auch die Grundversorgung der Bevölkerung
dort angesiedelt.
Des
Weiteren muss eine Gesellschaft Vorkehrungen treffen für
Notfälle, Katastrophen und sonstige Bedrohungen - hierzu
kann und muss sie Gebrauch von all ihren Ressourcen sowohl bei den
Individuen wie auch in ihren Systemen machen. Auch hier entstehen
letztlich Systeme - wenn auch zumeist kleinere und aufgrund
geringerer Vernetzung besser überschaubare. Besonders bleibt,
dass Notlagen mit vorübergehenden Einschränkungen für
alle verbunden sein können.
Man
könnte endlos fortfahren, die Systeme noch weiter
herunterbrechen... doch dies würde den Rahmen der grundlegenden
Definition gesellschaftlicher Systeme sprengen, die wir mit guten
Grund zusammengefasst haben: nämlich weil ihre Gesellschaftliche
Einbindung von gleichbleibender Struktur ist. Daher wollen wir hier
diese Definition der kollektiven Systeme einer Gesellschaft mit
einigen Kernaussagen sowie der Benennung der wichtigsten Systeme
abschließen:
DEFINITION
Gesellschaftliche Systeme
-
Die
Gesellschaft muss zur Erfüllung des Gesellschaftsvertrages,
den sie mit allen Individuen unterhält eine Reihe von Aufgaben
und ihre Handlungsfähigkeit organisieren. Hierzu schafft
sie verschiedene Systeme. Ein
System
stellt eine abgrenzbare Einheit von Ressourcen, Wissen, Prozessen,
Regeln und eines Teils des kollektiven Leistungspotentials zur
Erfüllung einer oder mehrere Zwecke
und Funktionen
dar.
-
Jedes
System selbst wiederum bringt bestimmte Voraussetzungen und
Regeln in die Gesellschaftsverträge ein, die damit von den
Individuen legitimiert werden. Systeme sind nicht nach Gruppengrößen
oder Mehrheitsentscheidungen zu bewerten, sondern allein nach ihrem
gesellschaftlichen "Aufwand", nach der Wichtigkeit ihres Zweckes sowie das letztlich erreichte Niveau des Nutzens
für alle Gesellschaftsmitglieder.
-
Hierdurch
bleibt ein System seinem gesellschaftlichen Zweck oder seiner
gesellschaftlichen Funktion stets untergeordnet - erfüllt des
diese nicht mehr oder unzureichend, muss es weiterentwickelt oder
durch andere Systeme ersetzt werden, bis Zweck oder Funktion wieder
gewährleistet sind. Andernfalls geht dem System und letztlich
der gesamten Gesellschaft Legitimation verloren.
-
Gesellschaftliche
Macht ist
die Möglichkeit, Einfluss auf jetzige oder künftige
gesellschaftliche Strukturen zu nehmen. Solche Macht kann, wenn sie
"frei" ist, auch zur
gezielten Mehrung der eigenen oder eines Partialinteresses verwendet
werden, womit das
Entstehen oder der Weiterbestand legitimierter Strukturen nicht mehr
gewährleistet ist. Solche
freie Macht
ist also in allen Systemen stets zu minimieren, den speziell dafür
strukturierten Systemen Staatsapparat oder Politik zu übertragen
oder sie ist wirksam zu kontrollieren.
-
Das
System Staat - genauer der Staatsapparat (Exekutive), ist der
handelnde "Stellvertreter" der Gesellschaft. Er agiert
innerhalb sowie jenseits der Grenzen der Gesellschaft anstelle der
Gesellschaft. Der Staatsapparat hat das Monopol auf die Ausübung
von Hoheitsrechten und Gewalt und wird von einer durch
das politische System bestimmten Regierung geführt.
-
Die
Anwendung des Rechtssystems, die Rechtsprechung (Jurisdiktion),
geschieht
unabhängig
von Staat, Politik und Wirtschaft. Die gesellschaftlichen Regeln
sind in einem möglichst widerspruchsfreien Gesetzeswerk
niedergelegt, dass sich auf alle Strukturen der Gesellschaft (auch
Staat, Politik, Wirtschaft, etc.) erstreckt und welches selbst dem
höchsten Rechtsgut, der Verfassung
untergeordnet ist. Im Konfliktfall steht Legitimation stets über
dem Gesetzeswerk.
-
Das
Gesetzeswerk wird kontinuierlich aktualisiert und weiter entwickelt
- dies geschieht durch neue und geänderte Gesetze, die im
politischen System geschaffen werden (Legislative).
Das Politische
System kontrolliert
mithin den Staat direkt und hat über die Gesetzgebung Einfluss
auf alle gesellschaftliche Systeme mit Ausnahme der unabhängig
von ihm erfolgenden Rechtssprechung. Hierdurch wird das politische
System zur höchsten Ebene in der gesellschaftlichen
Machtverteilung.
-
In
einer Demokratie
unterliegt das politische System der Mitwirkung der Bürger -
diese bestimmen über Wahlen,
wem auf Zeit der Großteil gesellschaftliche Macht verliehen
wird.
-
Gesellschaften
generieren ihr Potential aus Leistungsaustausch und arbeitsteiliger
Organisation ihrer Mitglieder. Hierzu bedarf es eines anerkannten
Bewertungssystems.
Auf diesem System setzt dann die Organisation des Wirtschaftssystems
auf, das seine funktionalen Regeln in den Gesellschaftsvertrag mit
einbringt und von dort legitimiert bekommt. Eine besondere Leistung
der Gesellschaft gegenüber dem Wirtschaftssystem ist, dass sie
ausschließlich produktive Individuen in seine
Organisationsaufgabe einblendet, womit sich das Wirtschaftssystem voll auf
seine Aufgaben konzentrieren kann.
-
Besonders
sensible weitere Felder gesellschaftlicher Macht sind: Information,
Bildung und Sozialsysteme.
Hinzu tritt die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen
Gütern und Leistungen.
-
Vernetzung:
aus einem wichtigen und notwendigen System heraus können sich
auch einschränkende Vorgaben für andere Systeme ergeben -
solche Wechselwirkungen unterliegen auch stets der Legitimation.
Solche Schnittstellen bedürfen besonderer Beachtung - da sich
hier oft erheblicher Gestaltungsraum und damit freie Macht ergibt.
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Die
Gesellschaft muss des Weiteren Vorkehrungen für Notfälle,
Katastrophen
und sonstige Bedrohungen
treffen - hierzu kann und muss sie Gebrauch von allen ihren
Ressourcen sowohl bei den Individuen wie auch in ihren Systemen
machen. Notlagen können mit vorübergehenden
Einschränkungen für alle verbunden sein.
Wie
die vorangegangenen Diskussionen andeuten, ist es im wesentlichen die
Gestaltung von Systemen, die das Ausmaß sowohl der
Leistungsfähigkeit wie auch der Überlebensfähigkeit
einer Gesellschaft und ihrer Ordnung letztlich bestimmen. Primärer
gesellschaftlicher Aspekt bleibt stets die Macht - hier ist vor allem
gezielt auf die Unfähigkeit vieler oder gar des Menschen
schlechthin, auf Dauer vernünftigen oder korrekten Umgang mit
einmal erhaltener Macht zu finden. Die Geschichte quillt über
von Beispielen - nicht wenige davon mögen vielleicht wirklich
einmal in guter Absicht und mit guten Zielen begonnen worden sein -
stets jedoch zerbrachen sie früher oder später an genau
diesem Punkt: der Verselbstständigung von Macht.
Das
Naturgesetz lautet: Macht schafft immer nur noch mehr Macht. Am
Wirkungsvollsten wäre sicherlich, gesellschaftliche Macht
überhaupt gar nicht erst zu "verteilen" - doch ohne
sie lässt sich letztlich aber auch nichts organisieren.
Machtaspekte haben also in der Konstruktion gesellschaftlicher
Systeme einen ganz besonderen Stellenwert. Nur begrenzte Macht
erlaubt die Schaffung langfristig stabiler Systeme.
Trotz
der sehr verschiedenartigen Systeme lassen sich vereinhaltlichende
Strukturmerkmale identifizieren: Gesellschaftliche Systeme dienen
einem bestimmten Zweck und binden gesellschaftliches Potential. Hier
gilt für jedes System ein Mindestgebot - d.h. eine Aufgabe soll
mit möglichst geringem Aufwand erfüllt werden. Wenn man so
will - beinhaltet dies eine Forderung nach Freiheit. Diese aber ist
allerdings ambivalent - das System soll zwar möglichst frei in
der optimalen Erfüllung seiner Aufgabe sein; in punkto Macht
indes kann und darf es unbegrenzte Freiheit nicht geben. Ähnlich
wie
die Individuen verfügen Systeme somit über einen Freiraum,
der aber stets seine Grenzen logischerweise dort finden muss, wo
legitime Rechte einzelner Individuen oder die Gesellschaft Schaden
nehmen.
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Gesellschaft
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