Seite 1 von 5 Berlin. Die Spitzen von SPD und CDU mühen sich redlich, die schwere Belastungsprobe unter der Decke zu halten, von der die große Koalition gegenwärtig gebeutelt wird. Auslöser: Das in Dauerreformation befindliche Gesundheitswesen. Nachdem Kanzlerin Merkel und ihre CDU sich von dem im Wahlkampf 05 ebenso stark beworbenen wie zweifelhaften Konzept Kopfpauschale verabschiedet hat (inzwischen wurde wohl doch mal ein wenig genauer nachgerechnet...) hob man nach schwierigen Koalitionsverhandlungen einen Kompromiss aus der Taufe: den Gesundheitsfond. Entfallen sollten die unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen, die manch Neoliberaler gern mit Wettbewerb verwechselt, stattdessen gibt es einen bundeseinheitlichen Sockelbeitragssatz, auf den eine klamme Krankenkasse noch einen Zusatzbeitrag von bis zu 1% des Bruttoeinkommens draufsatteln können soll. An dieser 1%-Begrenzung entzündet sich nun offiziell die bisher schwerste Belastungsprobe für die große Koalition, angestoßen durch eine Art Ministerpräsidentenrevolte aus den Unionsländern gegen ihre Kanzlerin. Grund genug für CogitoSum, mal einen näheren Blick auf diese verwunderlichen Vorgänge um das Dauersorgenkind unseres Sozialwesens zu werfen, denn es steckt mehr dahinter, als es scheint.
Unser Gesundheitswesen Vor etlichen Jahren war das deutsche Gesundheitswesen noch Vorzeigeinstitution unseres Sozialstaats. Ein volksweite Versorgung auf hohem Niveau, welche im Vergleich zu oft mehr privat organisierten Lösungen anderer Länder sogar recht kosteneffektiv funktionierte. Und dies - muss man aus heutiger Sicht sagen - trotz einiger stuktureller Tretminen, die fester Systembestandteil sind.
Dies wäre vielleicht heute noch so, wären da nicht gewisse Gesetzmäßigkeiten vorgeblich freier Märkte. Diese nämlich brachten schon in vielen anderen Ländern das gesetzliche Gesundheitswesen zu Fall. Die Ursache hierfür hat eben nicht mit wirklich freiem Markt, sondern vielmehr mit seinem Gegenteil zu tun. Je mehr der Konzentrationsprozess auf der Seite der Leistungsanbieter fortschreitet, um so mehr erhalten diese die Möglichkeit, die Preise ihres Leistungsangebots willkürlich festzulegen. Da der Markt in einem staatlichen Gesundheitswesen geregelt ist, muss sich der Anbieter keine Sorgen um den Absatz seiner Leistung machen - dieser ist, und das nahezu unabhängig vom Preis, quasi garantiert.
Die Folge - in diesem staatlichen Biotop gedeihen vor allem überhöhte Preise prächtig - wie in Deutschland z.B. von Arzneimitteln her bestens bekannt. Aber auch andere Leistungen - z.B. Arzt-Leistungen wurden durch Verbände wie die kassenärztlichen Vereinigungen etc. über monopolartige Strukturen abgesetzt. Abnehmer solcher Leistungen sind die Krankenkassen, die hierzulande in Selbstverwaltung an der Preisbildung im Gesundheitswesen mitwirken.
Die Kassen ziehen die Beiträge ihrer Mitglieder selbst ein und handeln (böse Zungen sagen: kungeln) mit den Anbietern Leistungspreise aus, zu denen ihre Kundschaft dann ihre Gesundheit wiederherstellen bzw. erhalten kann. In Deutschland ist man als Arbeitnehmer Zwangsmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und bekommt zwischen etwa 12 bis 15% von seinem Bruttoverdienst abgezogen. Arbeitgeber hierzulande sind verpflichtet, noch einmal fast das Gleiche dazu zu legen. Aus diesen Einnahmen sind dann die anfallenden Gesundheitskosten zu bestreiten, sowie einige gesetzliche Auflagen, wie z.B. die der kostenfreien Familienmitversicherung, die ehemals beitragsfreie Krankenversorgung von Rentnern etc. zu erfüllen.
Gleich mehrere tretminenartige Konstrukte verbergen sich hinter diesen auf den ersten Blick nicht erkennbar unvernünftigen Rahmenbedingungen für unser Gesundheitswesen. Zwei davon liegen in der Beitragserhebung: Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenkasse wird jährlich neu berechnet und liegt aktuell bei 3.562,50 € im Monat. Sie bedeutet, dass ein Arbeitnehmer (und entsprechend auch der Arbeitgeber) nur bis zu dieser Höchstgrenze Beiträge abführen. Der darüber hinausgehende Betrag des Einkommens bleibt beitragsfrei. Verdient ein Arbeitnehmer gar mehr als aktuell 3.937,50 € im Monat, ist er von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen und kann sich ganz bei einer privaten Krankenkasse versichern, weil er die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat.
Über viele Jahrzehnte funktionierte dieses komplex aus tarierte System gut. Die selbst verwalteten Krankenkassen nahmen quasi "nebenbei" wichtige soziale Funktionen wahr - Frauen und Kinder gesetzlich Versicherter waren ohne einen Cent Mehrbeitrag ebenso mitversichert wie Rentner. Menschen, die wegen geringer Einkommen nur Mindestbeiträge zahlten, wurden durch jene die mehr zahlen konnten, "mitfinanziert", weil ihnen trotz geringer Beiträge das gleiche Leistungsangebot offen stand. Ein hoher Beschäftigungsgrad und eine fortgesetzt gute Wirtschaftslage schufen einen Gesundheitsmarkt von gigantischen Ausmaßen, mit über 4 Millionen Beschäftigten und einem Volumen weit jenseits der 200 Mrd €. Mancher mag sich noch an die früher einmal üppige Förderung von vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen wie Kuren und Vorsorgeuntersuchungen etc. erinnern, die dieses System phasenweise sogar hergab.
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