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Quo vadis, Europa? Drucken E-Mail
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Geschrieben von Jürgen Scheffler   
Mittwoch, 20. Dezember 2006

Die sechs Monate der deutschen EU-Ratspräsidentschaft stehen bevor. Für die alles andere als strahlend dastehende Kanzlerin Merkel (CDU) eine der vielleicht wenigen Chancen, das ramponierte Image der von ihr geführten Koalitionsregierung noch ein wenig anzuhübschen. Für CogitoSum ein Grund, sich einmal eingehender dem Thema Europäische Einigung zuzuwenden - welches man aus der Perspektive demokratischer Legitimierung derzeit wohl als eines der traurigsten Themen im Europa nach dem zweiten Weltkrieg ansehen muss.

Mit Kleinigkeiten indes will sich Frau Merkel offenbar nicht aufhalten - man hat sich auf kein geringeres Ziel verständigt, als die vor sich hin dümpelnde EU-Verfassung wieder flott zu machen. Diese liegt nach den Referendumspleiten in Frankreich und den Niederlanden nämlich praktisch auf Eis. So setzte sich dann auch pünktlich zum herannahenden Termin des Antritts der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine Initiative in die entsprechende Richtung in Bewegung. Natürlich - ganz nach Merkels Art - nicht etwa von Deutschland ausgehend, sondern von den eher ebenso kleineren wie unverdächtigen EU-Partnern Spanien und Luxemburg.

Dennoch warf dies sogleich Fragen auf und vor allem in Frankreich und den Niederlanden wurde Verärgerung laut, noch bevor Merkel sich überhaupt offiziell ans Werk gemacht hat. Es ist eben schon eine besondere Sache mit dieser "EU-Verfassung". Das Wichtigste vorneweg: Sie ist gar keine Verfassung. Sie ist, salopp formuliert, zunächst einmal ein Vertrag zwischen den Regierungen der EU-Staaten - die jede für sich bekanntlich nur die Zustimmung eines Teils ihres Wahlvolkes hinter sich wissen und sich so eben mal en passant das "Regieren" etwas leichter machen wollen.

061218-EU-0001Von solchen Verträgen haben wir bereits eine ganze Menge - und viele davon gelten als völkerrechtlich verbindlich. Die ganze EU basiert derzeit auf derartigen Mechanismen. Schon heute "regiert" die EU auf dieser Basis erheblich in die Nationalstaaten hinein - vor allem im Bereich der Wirtschaft und des Wettbewerbsrechts. Und doch ist etwas neu an diesem Vertrag. War bislang das Prioritätsverhältnis zwischen solchen Verträgen und den Verfassungen in letzter Konsequenz ungeregelt, soll für diesen Vertrag im Konfliktfall erstmals ein Primat zumindest dieses Vertrages über die Verfassungen einzelner Länder verankert werden.

Diese Konstruktion ist wirft einige hoch wichtige Fragen auf. Die Erste dürfte die nach der demokratischen Legitimation dieser Rechtsform sein - denn die EU in ihrer heutigen Struktur ist alles andere als eine homogene demokratische Struktur. Es gibt zwar ein Parlament - das bekannte Wanderparlament von B-Politikern, das andauernd zwischen Brüssel und Straßburg umherwandert - aber dessen Rechte und Einflussmöglichkeiten sind mit denen nationaler Parlamente schlicht nicht vergleichbar.

Die starke Stellung der EU-Kommission wird durch den Verfassungsvertrag kaum angetastet - lediglich ihr Präsident soll künftig durch das EU-Parlament gewählt statt wie bisher durch die Mitgliedstaaten ernannt werden. Die EU-Kommission steht weiterhin der Exekutive vor, wird nur in geringem Umfang Haushaltskompetenzen an das Parlament abtreten müssen und verfügt weiterhin über ein fast ausschließliches Initiativrecht in der Gesetzgebung.

Somit hält sich der dem EU-Parlament bescherte Machtzuwachs in sehr überschaubaren Grenzen. Die EU-Politik wird im wesentlichen weiter von der EU-Kommission mit ihrer Bürokratie und vom Rat der EU (früher EG-Ministerrat) geprägt werden, in denen die Regierungen aller EU-Staaten vertreten sind, und der als das wichtigste Organ der EU für politische Beschlüsse gilt. Diese Struktur schafft eine enorme Machtfülle der Nationalregierungen und der im wesentlichen von ihnen bestimmten EU-Bürokratie, der aber auf EU-Ebene praktisch keine institutionalisierte Opposition und damit kaum wirksame Kontrolle gegenüber steht. In den für die Nationalregierungen maßgebenden politischen Prozessen indes geben weiterhin nationale Aspekte vorwiegend den Ausschlag.

War diese Asymmetrie der Macht wegen des begrenzten Einflussbereichs der EU in der Vergangenheit noch halbwegs tolerabel, wird der Verfassungsvertrag die Zuständigkeiten der EU erheblich ausweiten - angefangen von der gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik bis tief in die Wirtschafts- und Sozialsysteme hinein. Schon heute finden sich gelegentlich achselzuckende Politiker, die der Frage nach ihrer Verantwortung mit Hinweis auf die EU ausweichen. Für den Wähler indes bleibt nahezu völlig intransparent, wie er bei diesem Katz- und Mausspiel seine Interessen überhaupt noch artikulieren und durchsetzen können soll.

Ich kann nur jeden ermuntern, sich dieses ermüdende und fast 500 Seiten lange Dokument dennoch genauestens anzusehen - hier kann man es herunterladen: http://europa.eu/constitution/print_de.htm. Der Vertragsentwurf beginnt mit einer "Sozialcharta", die sich zwar recht nett liest, die aber in entscheidenden Punkten merkwürdig unpräzise bleibt, sodass sich durchaus die Frage aufdrängt, ob dies auf lange Sicht als Ersatz für knallhart verfassungsgemäß verbriefte Grundrechte überhaupt taugt.

Mindestens ein Nebenzweck der vorangestellten gut hundert Artikel der Sozialcharta scheint denn auch eher, den Leser derart zu ermüden, dass er bei den folgenden über 300 Artikeln nicht mehr so genau hinsieht. Denn vor allem in den hinteren Teilen findet sich der erstmalige Versuch, Eckpfeiler einer dereguliert neoliberalen Wirtschaftsordnung praktisch in Verfassungsrang zu erheben. Noch selten enthielt eine Verfassung derart viele Festschreibungen für das Wirtschaftssystem - und die möglichen Auswirkungen dieses Umstand sind völlig unvorhersehbar.

Definitiv fehlt die Festlegung, dass auch in der EU alle Macht vom Volk ausgeht (was sie derzeit auch nicht tut) sowie die Festschreibung entsprechender Strukturen dazu. Eine Gemeinwohlbindung von Eigentum z.B. wurde völlig unterschlagen - dafür aber seine uneingeschränkte Vererbbarkeit garantiert. Der Verfassungsvertrag ist im Hinblick auf klassische Verfassungsprinzipien bestenfalls eine Art Experiment - Gewaltenteilung ist nur in Ansätzen und dann zumeist halbherzig erkennbar. Gänzlich und nahezu unangreifbar abgesichert ist hingegen das weitgehend freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte.

Der Verfassungsvertrag soll der EU insgesamt eine verbesserte Handlungsfähigkeit bescheren - dies aber leider vorwiegend für die Interessen der Wirtschaft sowie auf eher weniger begrüßenswerten Gebieten wie Außen- und Verteidigungspolitik. Hier sollen diverse Arten von Mehrheitsvoten an die Stelle der bislang notwendige Einstimmigkeit bei Entscheidungen treten. Für Änderungen am neuen und noch unerprobten Verfassungskonstrukt selbst indes wird es weiterhin der Einstimmigkeit bedürfen. Hiermit werden die bereits im Vertrag enthaltenen Regelungen zu einem praktisch kaum noch angreifbaren Status Quo nahezu ohne Chance auf Weiterentwicklung.

Die ebenso deutliche wie bedenkliche Straffung der Regelungen in der gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik bringen denn auch die meisten Friedens- und Antikriegsbewegungen gegen diesen Vertrag in Stellung. Doch mehr als durch solche - teilweise vielleicht auch behebbaren - Defizite ist der Wert der "EU-Verfassung" durch die Art ihres Zustandekommens in Frage gestellt. Unter den Rechtskonstrukten spielt die Verfassung stets eine herausragende Rolle - hierzulande ist sie das ranghöchste Rechtskonstrukt überhaupt. Prinzipiell steht die Verfassung dem Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft am nächsten - daher muss sie klar, einfach und möglichst widerspruchsfrei formuliert sein.

Unser Grundgesetz entspricht diesen Anforderungen einigermaßen - vergleichbares kann man von dem EU-Vertrag in keiner Weise behaupten. Es gibt einen wüsten Mix aus generellen Bestimmungen und unzähligen Relativierungen sowie häufige Verweise auf nationales und einige offene Widersprüche. Allein die lange Liste der Zusatzprotokolle lässt einen erschaudern. Schlimmer noch ist, dass dieser Verfassung ja nicht eine Gesellschaft zugrunde liegt, sondern derzeit noch 25 verschiedene - mit völlig verschiedenen Traditionen in Politik und Sozialwesen. Damit geht diesem Vertrag eine wirksame Einbindung in demokratisch hinreichend legitimierende Strukturen fast völlig ab.

Ein Vertrag, der Reichen und Starken "Freiheit" garantiert und zugleich die Rechte der Armen und Ohnmächtigen relativiert, ist schlicht nicht würdig, Verfassung zu werden. Ein solches Recht KANN nicht gerecht und mithin auch nicht sinnvoll sein - hier bestimmt der Zufall des Einzelfalls wie sich die EU-Verfassung im Rechtsalltag auswirken wird. Das vorhersehbare Ergebnis dieses Vertrages ist denn auch - freie Bahn für Wirtschaftsliberalismus und schlimmer noch - ausgehöhlte Nationalverfassungen. In der Summe gibt das sehr viel Handlungsraum für bereits Mächtige bei zugleich verstümmelter Schutz- und Ausgleichsfunktion, die insbesondere bei einer Verfassung so sehr wichtig ist.

061218-Grundgesetz-SchattenEin weiteres schwerwiegendes Argument gegen den EU-Vertrag ist die Art seines Zustandekommens. In einigen Ländern ist dem Souverän das Recht eingeräumt, darüber abzustimmen - in anderen - z.B. hierzulande - wurde dies dem Souverän, d.h. dem Volk, vorenthalten. Dieser Umstand ist hierzulande als verfassungswidrig einzustufen - und doch klagte nur ein Parlamentarier gegen die Art, in der Deutschland den EU-Verfassungsvertrag ratifizierte: Peter Gauweiler (CSU).

Geradezu erschreckend dieses Armutszeugnis für unsere politische Elite - zumal eine Ursache für die Gauweiler-Klage im nach seiner Ansicht nicht hinreichend berücksichtigten Gottesbezug der EU-Verfassung liegt, was allgemein eher umstritten sein dürfte. Bundespräsident Köhler indes unterschrieb - wegen der Gauweiler-Klage - das von Bundestag und Bundesrat durchgewunkene Ratifizierungsgesetz zu diesem EU-Vertrag noch nicht. Tragisch für die gesamte Politik in Deutschland ist, dass unsere angeblich so leistungsfähige politische Elite nicht mehr zustande brachte. Dabei heißt es in unserem Grundgesetz unmissverständlich:

Artikel 146

Geltungsdauer des Grundgesetzes

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Unser Grundgesetz ist im Allgemeinen höchst präzise darin, zu beschreiben, wer wann was zu entscheiden hat - wäre hier mit Entscheidung die Parlamentarische Vertretung des Volkes gemeint, so sollte es schon auch da stehen - tut es aber nicht. Dort steht eindeutig: der Souverän ist es, der hier über eine neue Verfassung zu entscheiden hat - und das frei!

Es ist schon ein Alarmsignal für den Stand der Demokratie in Deutschland und Europa, dass einem in deren größter Nation allein die Hoffnung auf ablehnende Referenden in kleineren Ländern blieb, wenn man mit diesem Vertrag nicht einverstanden ist. Die anhängige Klage wird derweil beim Bundesverfassungsgericht vor sich her geschoben - mit dem Argument, dass das Ratifizierungsgesetz ja noch nicht in Kraft getreten sei - und mithin der Klagegrund noch nicht vorliege. Kafka lässt grüßen.

Aus Sicht eines geordneten Prozesses zur Bildung einer modernen und gesellschaftlich legitimierenden Verfassung ist dem gegenwärtigen EU-Vorgehen eine klare Absage zu erteilen. Umso trauriger, dass unsere ohnehin nicht besonders glücklich agierende Kanzlerin ausgerechnet diese heiße Kartoffel zum Demonstrationsobjekt ihres politischen Geschicks küren musste. Zumal die aktuelle Initiative unter der Überschrift steht "Dabei muss die Substanz des Textes so erhalten bleiben, wie er in unseren Ländern ratifiziert wurde."

Die hohe Attraktivität des gegenwärtigen Pläne für Politiker vieler Länder indes mag manchen verwundern - sollte aber nach unserer vorangegangenen Analyse relativ leicht zu dekodieren sein. Für die großen Regierungsparteien der Nationen sowie für die Großkonzerne der Wirtschaft nämlich werden geradezu paradiesische Verhältnisse geschaffen. Die Wirtschaft profitiert von enormen rechtlich garantierten Freiräumen sowie von der Schwächung der politischen Gegenkraft auf Nationalstaatsebene - und die nationale Spitzenpolitik kann sich ihrer EU-Macht fast ohne demokratische Kontrolle erfreuen.

Ein Blick allein auf die Zahl der Lobbyisten unterstreicht diese Einordnung eindrucksvoll: geht man am Regierungssitz der stärksten Volkswirtschaft in der EU - Berlin - von rund 8.000 dieser fragwürdigen Interessenvertreter aus, werden für Brüssel Zahlen um 25.000 und mehr gehandelt. Ein schon etwas zurückliegender Artikel in der FAZ, den man dort bezeichnenderweise unter die Rubrik "Wirtschaft" einordnete, textete zumindest in seiner Überschrift völlig zutreffend: "Europa bleibt ein Projekt der Eliten..." - und man müsste eigentlich ergänzen "... und nicht eines der Völker."

Kanzlerin Merkel jedenfalls hat sich viel, wenn nicht gar Unmögliches vorgenommen. In Frankreich will man von einem Wiederaufleben des Verfassungszanks angesichts der anstehenden Präsidentschaftswahlen gar nichts wissen: "Glauben Sie mir, das Ganze verdient nicht so viel Aufmerksamkeit", meinte Chirac angesichts der neuerlichen Initiative. Auch der Niederländer Balkenende reagierte irritiert. "Der Vertrag ist in seiner jetzigen Form inakzeptabel". Auch flugs herbei gezauberte - nunmehr natürlich Zustimmung in FR und NL andeutende - Meinungsumfragen dürften hier wenig ausrichten.

So bleibt Merkels Engagement nicht viel mehr als ein weiterer Beweis dafür, wie schwer sich die Politik-Eliten und die mit ihr verbundenen Wirtschaftsgrößen damit tun, nunmehr langsam Abschied von dem europaweiten kalten Staatsstreich via EU-Verfassung zu nehmen. Intelligentere Politiker haben sich dagegen längst arrangiert - wenn das mit der Verfassung nichts werde, müsse man eben so weiter machen, wie bisher. Und das ist vielleicht nicht schön aber richtig so - denn es kann schlicht nicht angehen, dass mitten in Europa mit all seiner demokratischen Tradition ein derart schwach legitimiertes Projekt reussiert.

In Großbritannien ist die EU-Verfassung eh nicht mehrheitsfähig, Frankreich hat sie abgelehnt - die wahre Haltung des deutschen Volkes ist nicht bekannt, weil man es erst gar nicht gefragt hat...(auch wenn bezahlte Meinungsumfragen angeblich Zustimmung signalisieren... was ich stark bezweifele) Einem in Zukunft noch zu bildenden vereinten Europa sollte eigentlich niemand, der noch bei Verstand ist, einen derart verkorksten Start wünschen. Die Völker Europas leiden doch heute bereits unter jenen Machtasymmetrien, die sich zugunsten der undemokratischen Wirtschaft entwickelt haben.

Wenn Europa langfristig zu einer Nation zusammenwachsen soll - und dies ist nun mal staatsphilosophisch die unerlässliche Voraussetzung für die Legitimierung europaweiter Macht - sind zunächst einmal die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen in allen Ländern der EU Schutz vor Machtasymmetrie geboten wird - in Deutschland ebenso wie in Litauen oder Tschechien. Wie sehr die Schaffung von jedweden Sonderzonen in die Hose gehen kann, sollten gerade besonders wir Deutschen und unter diesen besonders unsere aus dem Osten stammende Kanzlerin besser wissen, als jede andere Nation in Europa - und nicht einmal hierzulande war man bislang imstande, das Problem auch nur ansatzweise zu lösen.

Der einzig mögliche Gegenspieler einer deregulierten Wirtschaft indes kann nur der Staat sein. Im Hinblick auf die gegenwärtigen Europapläne bleibt festzustellen - bevor es diesen Gegenspieler praktisch nicht mehr gibt, ist der Fortbestand des Status Quo immer noch die deutlich bessere Variante. Der vorliegende Vertragsentwurf gehört damit eigentlich längst in die Mülltonne.

040722-DO-FahnenFür keine Verfassung dieser Welt macht es Sinn, denjenigen, die ohnehin über Macht und Einfluss verfügen, ihre privilegierte Lage auch noch abzusichern. Zu Schützen sind zunächst einmal die Armen und Ohnmächtigen - und nicht die Reichen und Mächtigen. Ansatzpunkt eines neuen zukunftsweisenden EU-Projektes kann daher auch nur die zeitgemäße Neudefinition des demokratisch legitimierten und sozial gerechten Staats sein. Ein Staat, der von der Wirtschaft ihren gerechten Beitrag zum Gemeinwesen auch eintreibt, den sie ihm schuldet - ohne ihr Ausweichmöglichkeiten in Billiglohnländer oder Steuerparadiese zu bieten. Eine europaweit tragfähige Vision hierzu mag noch ausstehen - dies aber sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass wir aus der Geschichte einen Weg sehr genau kennen, auf dem dieses Ziel mit Sicherheit niemals erreicht wird - der ungezügelte Kapitalismus.

Eine der epochalen Lügen des Neoliberalismus steht nämlich weiter im Raume - alle heutigen Verwerfungen seien allein der Weiterentwicklung zu blühenden und prosperierenden Gesellschaften geschuldet und der freie Markt werde es schon richten. Dies ist allein deshalb schon die Unwahrheit, weil es den "freien" Markt so wie er neoliberalen Theorien zugrunde liegt, längst nicht mehr gibt. All diese Theorien ignorieren fahrlässigerweise Machtaspekte - Unternehmen rangeln doch längst nicht mehr via freiem Marktwettbewerb miteinander, sondern über Praktiken wie politische Einflussnahme, Bestechung, Dumping, Preisabsprachen und Finanztransaktionen. Das ist die Realität im 21. Jahrhundert.

Die EU wird nur zu einer legitimierten Gesellschaft finden können, wenn auf diese Entwicklungen eine gleichermaßen visionäre wie wirkungsvolle Antwort gefunden wird. Ein Erster Schritt dazu wäre, europaweit gültige Sozialstandards in Angriff zu nehmen - Höchstarbeitszeiten, Mindestlöhne, Sicherheit vor Not und Armut, ordentliche Gesundheitsversorgung, menschenwürdiges Alter, kostenfreier Zugang zu Bildung, Unterstützung in der Kindererziehung, umweltgerechtes und nachhaltiges Wirtschaften sowie eine gerechtere Verteilung der kollektiven Leistung sind die zentralen Punkte, in denen es innerhalb der EU mittelfristig keine Gefälle mehr geben darf, die immer wieder Wasser auf die Mühlen ausbeuterischer Strukturen lenken.

Bei einer solchen Vision des künftigen Europas wird um die Zustimmung seiner Völker nicht mehr zu fürchten sein - und nur sie eröffnet langfristig den Weg zu einem wirtschaftlich, politisch und intellektuell starken Europa mit Überzeugungskraft, das sich auch konstruktiv an der Lösung der Probleme der Welt - und nicht nur mit Kanonenbootpolitik - zu beteiligen vermag. Was die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in dieser Hinsicht zu leisten vermag ist offen - beklemmend aber ist die Befürchtung, dass sie mit den Kanonenbooten offenbar weit besser zurecht kommt, als mit den wirklich an die heutige Politik gestellten Herausforderungen.


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