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Nachdem
die Grundstruktur des Modells definiert wurde, soll hier nun die
Definition des Individuums diskutiert werden. Wie sich schnell
herausstellt, ist es alles andere als trivial, den einzelnen Menschen
in Verbindung zu seiner Gesellschaft zu erfassen - und das auch noch
einheitlich, da nur so die Grundlage für ein universelles
Menschenrecht zu schaffen ist. Allzu vielgestaltig ist der Austausch
zwischen Individuum und Gesellschaft und dessen genaue Begutachtung
ist darüber hinaus eine recht ungewohnte Sichtweise. Individuen
werden eben einfach in ihre Gesellschaft hineingeboren und leben
darin - mit Regeln, Rechten, Pflichten und noch so einigen anderen
Strukturen - zumeist ohne sich der Zusammenhänge genauer bewusst
zu sein. Zudem wird das Leben des Individuums in seiner Gesellschaft
durch einige formale und eine beachtliche Bandbreite informeller
Strukturreste aus der Vergangenheit interpretiert und verstanden -
was in der Summe zu einer Art nebulöser Selbstverständlichkeit
führt.
Um
hier ein Modell bilden zu können, muss diese
Selbstverständlichkeit durchbrochen werden. Dies tut man am
besten indem man sich ein Individuum vorstellt, das auf sich allein
gestellt lebt - völlig ohne Gesellschaft. Sofort stellen wir
fest, dass es dies praktisch nicht gibt. Mindestens Familie muss
gegeben sein, damit ein Mensch in sein Leben hinein kommen kann und
auch im Fall von Krankheit oder Alter nicht gleich stirbt. Die heute
indirekt so gerne angesprochenen "Lonesome Wulf"-Individuen
sind damit Utopie - es hat sie nie gegeben. Erst die Leistung und
Freiheit heutiger Gesellschaften schafft Raum für eine solche
Lebensform - und dies eher als Defekt denn als anzustrebendes
Lebensmuster. Familie und Sippe andererseits waren nur deswegen die
ersten sozialen Verbände des Menschen, weil sie schlicht am
naheliegendsten und am einfachsten zu organisieren waren.
Viele
denken und glauben aber, die Familie oder Sippe stelle auch heute
noch eine Art "Keimzelle" der Gesellschaft dar - zumal
diese oftmals vom Recht auch unter besonderen Schutz gestellt ist.
Doch - was ist Familie? Ist nicht die Arterhaltung des Menschen auf
Durchmischung unter den Familien angewiesen? War es nicht
"Familienhierarchie" welche Individuen in der Vergangenheit
immer wieder entrechtet, missbraucht und an ihrer Entfaltung
gehindert hat? Wie sollte eine Gesellschaft aus einer Vielzahl höchst
unterschiedlich strukturierter Familienverbände überhaupt
dauerhaft sozialisierbar sein?
Der
Familie- oder Sippenverband ist vor allem eines - klein nämlich
und dort herrscht wegen der engen persönlichen Bindungen alles
andere als nüchternes Hinterfragen von Machtstrukturen. Und noch
wichtiger - er teilt die Massen von Menschen in kleine leicht zu
beherrschende Einheiten auf - die sich zudem wunderbar gegeneinander
ausspielen lassen. Hierin und nicht in ihrem wegweisenden Charakter
für die menschliche Zukunft ist die Ursache dafür zu
suchen, das Konservative diesen Wert heute noch immer so sehr
betonen.
Eindeutig
fest steht dagegen wohl, dass Sippenverbände als vorherrschende
Lebensform größere kollektive Leistungen immer eher
behindern denn fördern. Heute aber ist fast unser gesamten
Lebensumfeld längst ein Produkt von vielen Vorgenerationen
größerer komplexer Gesellschaften. Nicht mehr die Familie
sondern die Gesellschaft ist heute zum Überlebenskollektiv des
Individuums geworden - nicht in der Familie sondern in den Systemen
dieser Gesellschaft wird die Zukunft entschieden. Inzwischen reicht
des Menschen Einfluss soweit, dass Entscheidungswirkungen regelmäßig
sogar Landes- und Kontinentalgrenzen überschreiten. Eine
Entwicklung, auf die eine gesellschaftlich wirklich legitimierte
Antwort noch aussteht, gleichwohl aber zunehmend drängender wird
- und die alte patriarchalische Familie ist gewiss nicht diese
Antwort.
Konsequenterweise
blenden wir die Familienebene aus unserer Betrachtung ganz aus -
womit sie nicht herabgewürdigt oder negiert werden soll.
Familienaspekte ordnen wir lediglich dem persönlichen Freiraum
des Individuums zu. Die Phase Aufziehen der Kinder fällt zwar in
der Regel der Familie zu, diese aber hat ihr Bild heute gewandelt und
der Prozess ist erheblicher gesellschaftlicher Regulierung
unterworfen - vor allem durch die Schulpflicht sowie auch durch
sonstige Normen und Regeln. Die gesellschaftliche Förderung von
Kindern hebt damit sinnvollerweise nicht auf ihre Eigenschaft als
Familienmitglied sondern auf ihre Eigenschaft als
Gesellschaftsmitglied ab.
Dieser
Ansatz wird von sich selbst "wertkonservativ" nennenden
Menschen sicher energisch abgelehnt werden. Und doch bleibt dies
notwendigerweise Folge eines universellen Menschenrechts. Die
Familienzugehörigkeit ist durch Zufall bestimmt - Menschen
können in gute und schlechte, in starke und schwache Familien
hineingeboren sein. Hier erlegt ein universelles - ein für alle
Menschen gleiches - Menschenrecht den Gesellschaften auf, solcher
Ungleichheit weitestmöglich entgegen zu wirken, statt sie als
gesellschaftlich relevantes Prinzip auch noch zu adeln.
Relativ
unumstritten dagegen scheint bereits heute schon, dass die Versorgung
der alten Generation gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Dies liegt
schon daran, dass heutige Kleinfamilien diese Aufgabe kaum noch
schultern könnten. Ein Ehepaar von Einzelkindern z.B. könnte
- neben dem Aufziehen des eigenen Nachwuchses - im Grenzfall eine
jahrzehntelange Versorgung von bis zu vier oder gar mehr alten
Menschen zu leisten haben (Mehrfachpartnerschaften).
Inzwischen
hat die Menschheit auch einen Bevölkerungsstand erreicht, der
die traditionelle Großfamilie und die damit meist einher
gehende Absicherung einer Generation durch möglichst viele
Nachkommen als gesellschaftlich gewollte Lebensform nicht mehr
sinnvoll - ja inzwischen sogar als ernstzunehmende Bedrohung der
Lebensgrundlagen erscheinen lässt. Dies ein weiterer Beweis
dafür, dass alte "Überlebensstrategien" nicht
notwendigerweise für alle Zeit und Umstände Gültigkeit
besitzen müssen.
In
der Moderne entwickelten Gesellschaften zur Lösung der
Generationenaufgabe einen neuen Weg - diesen definieren wir als
"Lebensentwurf" und als ein wichtiges Konstrukt
zwischen Gesellschaft und Individuum. Das grobe Profil: Ein Mensch
wird in seine Gesellschaft hineingeboren - von seinen Eltern
aufgezogen und beim Aufwachsen mit immer höherem Anteil von der
Gesellschaft auf sein künftiges Dasein als produktives
Gesellschaftsmitglied vorbereitet. Die produktive Lebensphase endet
irgendwann im Alter - ab diesem Zeitpunkt unterhält die
Gesellschaft das Individuum bis zu seinem natürlichen Tode.
Diese
Lösung bietet einige handfeste Vorteile - denn sie erreicht
mehrere wichtige Zwecke auf einmal: eine gewisse Standardisierung in
der Kindererziehung, die Versorgung der alten Generation und vor
allem eine lange Periode, in welcher Individuen ihr Potential
praktisch vollständig in die Schaffung kollektiver Leistung
einbringen können.
Wollen
wir bis hier eine Zwischenbilanz festhalten: Es ist die direkte Folge
eines universellen Menschenrechts, dass Individuen trotz ihrer
Einmaligkeit aus Sicht der Gesellschaft stets nur gleich erfasst
werden können. Jede Abweichung davon führt nahezu zwingend
zu Ungerechtigkeit und Diskriminierung. Diskriminieren bedeutet ja -
zunächst logisch wertfrei - zu unterscheiden und damit
unterschiedlich zu bewerten. Und genau dies aber soll eine humane
Gesellschaft hinsichtlich der Merkmale ihrer Individuen nicht,
wenigstens nicht bei solchen, die Individuen nicht zu verantworten
haben: Soziale und kulturelle Herkunft, äußerliche
Merkmale, Talente, Vermögen und besonders der widerliche
Begriff: "Rasse". Ein Mensch ist Mensch und kennt keine
"Rasse".
Ein
wenig anders schaut es schon mit dem aus, was das handelnde
Individuum in eine Gesellschaft einbringt. Sie können sich
bewusst entscheiden, von ihren ungleich verteilten Talenten diesen
oder jenen Gebrauch zu machen. Hier muss die Gesellschaft festlegen,
welche Verhaltensmuster sie fördert, welche sie toleriert und
welche sie sanktioniert . Es läuft darauf hinaus, dass die
Gesellschaft "Rollen" schafft, die ihren
Notwendigkeiten entsprechen. Nicht jedes Individuum kann jede Rolle
erfüllen - denn die Basis der hohen Kollektivleistung von
Gesellschaften ist ja gerade der Umstand, dass bestimmte Rollen von
hierzu besonders geeigneten Individuen besetzt werden. Hier führt
sich ein um Herkunft- oder Merkmale zentrierte Selektion logisch
selbst ad absurdum.
Ein
Spross aus erfolgreicher Familie z.B. muss nicht automatisch jene
Eigenschaften aufweisen, die seine Familie mal "erfolgreich"
machten oder auch: ein Politiker muss nicht gut aussehen - es ist für
seine gesellschaftliche Rolle eigentlich belanglos usw. usw.
Gesellschaftliche Rollenprofile sind funktions- und
leistungsorieniert, denn es sollen ja möglichst viele Individuen
ihr persönliches Leistungspotential bestmöglich in die
Gesamtleistung einbringen. Daraus ergibt sich in der Folge, dass die
Gesellschaft einerseits eine gewisse Normierung und Selektion bereits
in der Lernphase der Individuen vornehmen muss und andererseits aber
auch, dass sie eine vielseitige Bandbreite sich ergänzender
Rollenprofile schafft, die eine möglichst hohe Durchlässigkeit
aufweisen.
Rollenprofile
selbst machen zwar schon durchaus intensiven aber immer
rollenspezifischen Gebrauch von persönlichen Merkmalen, wie
Talent, Kraft, Intelligenz, Aussehen etc. sowie von erworbenen
Fähigkeiten und Kenntnissen wie Geschicklichkeit und Wissen -
jedoch stets unter der Randbedingung, dass jedem für eine Rolle
geeigneten Individuum auch der gleiche Zugang zu diesem Profil
eingeräumt ist. Erst dann kann Leistung - nicht zuletzt im Sinne
der Gesamtleistung - auch wirklich optimiert werden. Die Funktion
interessiert nicht, "wer" jemand ist, sondern allein, "was"
er kann.
Die
Quellen der Optimierung liegen nämlich zum größten
Teil in den Leistungsunterschieden zwischen Individuen gleichen
Profils. Hierin ist auch der Grund für das niedrige
Leistungsniveau von Feudal- und Ständegesellschaften zu suchen,
in denen regelmäßig vorwiegend Herkunfts- und sonst
funktionsfremde Merkmale den Zugang zu gesellschaftlichen Rollen
bestimmen. Erkennbar optimal - wenn auch praktisch bestenfalls zu
approximieren - ist die Zielsetzung, dass jedes Individuum in seiner
Gesellschaft an genau jenem Platz kommt, an dem es das Maximum seines
persönlichen Potentials optimal für den Gesamtnutzen
entfalten kann.
Die
gesamte Rollenproblematik einer Gesellschaft widerspiegelt sich
heutzutage im wesentlichen auf dem "Arbeitsmarkt". Wir
halten fest - die optimale Gesellschaft ist in der Besetzung ihrer
Rollen durchlässig und verfügt über gute und effektive
Normierungs- und Selektionsmechanismen. Gut bedeutet in dem Fall: die
durch solche Mechanismus ausgewiesenen Individuen erfüllen die
ihnen zugewiesenen Rollen mit hohem Leistungsniveau.
Wohl
kaum jemand wird der These widersprechen, dass stets jene
Gesellschaften am erfolgreichsten sind, die diesen Prozess der
Rollenzuweisung an ihre Individuen am besten lösen. Bei aller
Konzentration auf "Leistungsträger" darf aber die
Vollständigkeit des Rollenangebots nicht aus dem Blickfeld
geraten. Eine Gesellschaft, die für einen Teil ihrer Individuen
keine oder keine geeigneten Rollen schafft, verzichtet auf
beachtliche Anteile ihres kollektiven Leistungspotentials.
Aus
der gesamten bisherigen Diskussion verdichtet sich nun der
Lebensentwurf, den Gesellschaft und Individuum miteinander
"austauschen". Die gesellschaftliche Kollektivleistung wird
im wesentlichen von all jenen Menschen erwirtschaftet, die in der
Produktivphase ihres Lebens stehen und sodann sinnvoll auf alle
Individuen der Gesellschaft "umverteilt". Wer als Kind in
den Genuss der Umverteilung kam und im Alter wiederum kommen wird,
arbeitet dies in seiner Produktivphase gewissermaßen herein -
so lautet die wohl einzige vernünftige Lösung für das
Miteinander zwischen den verschiedenen Generationen.
Strukturelle
Gleichheit bleibt ohnehin eine Randbedingung des Prozesses der
Generationenabfolge - denn nur sie ist mit der ideelen
Gleichwertigkeit der Individuen in Einklang zu bringen. Dies sollte
nun nicht mit viel gescholtener "sozialistischer Gleichmacherei"
verwechselt werden - denn über die Details der Umstände und
Verteilung wurde ja noch gar nicht geredet. Fest steht aber:
gesellschaftlich von Interesse ist ohnehin immer nur das
Leistungsvermögen des Individuums - und nichts sonst. Dieses
muss wie so vieles andere in der Gesellschaft auch "bewertet"
werden - und dies kann und muss unterschiedlich sein. Wieso sonst
sollte sich z.B. ein Student mit Mathematik abmühen - wenn er
als Straßenkehrer bequemer auch zum gleichen Ziel gelangt?
Hier
berühren wir einen Mechanismus im Austausch zwischen Individuum
und Gesellschaft, den wir schon bei der anfänglichen Diskussion
der Herkunftsaspeke streiften: Freiheit. Die Verbannung von
Familienaspekten aus dem Austausch zwischen Individuum und
Gesellschaft z.B. schaffte Freiheit. Nämlich die Freiheit für
Individuen, die Organisation ihrer familiären Verhältnisse
nach Gutdünken vorzunehmen. Dies ist bei einer Freiheit der
Berufswahl zunächst nicht anders. Doch da es hier aber
regelmäßig einen beachtlichen Bestand an gesellschaftlich
gewünschten Individualentscheidungen gibt, müssen diese
auch "motiviert" werden.
Auch
hinsichtlich der Religion haben wir im Modell Freiheit eingeräumt.
Religion trägt zu den höchst diesseitigen Funktionen der
Gesellschaft genau betrachtet nichts bei - im Gegenteil: ihre wie
auch immer geartete Berücksichtigung schafft regelmäßig
Raum für eine Diskriminierung in Individuen, die der
"Gesellschaftsreligion" anhängen und solche, die dies
nicht tun. Diese könnte nur gerechtfertigt sein, wenn in solcher
Diskriminierung ein enormer gesellschaftlicher Mehrnutzen läge -
bloß - wo gibt es den? Keine Religion - auch die christliche
nicht - bietet derart handfeste Vorteile, dass sie die Ausgrenzung jener Bevölkerungsteile rechtfertigte, die anderen Glaubens sind.
Wer dies anders sehen zu müssen glaubt, der sei nur daran
erinnert, dass es eine überwiegend christliche Gesellschaft war,
die das dritte Reich hervorbrachte. Dies und viele Formen religiös
motivierter Fanatismen sprechen für eine systematisch klare
Trennung der Religion von der Macht.
Wenn
unser Modell in religiöser Hinsicht Anforderungen erhebt, dann
speisen diese sich vor allem aus dem Umstand, dass Religion immer nur
bis zu jenem Punkt "Privatsache" sein kann, wie sie logisch
und in Praxis den gesellschaftlichen Grundlagen nicht zuwider läuft.
Dieser Anspruch besteht gegenüber jedweder Religion in gleicher
Weise - und würde allerdings z.B. heute gewisse
Brauchtumspraktiken des Islam - aber auch solche aus anderen
Religionen - bei uns auf die gesellschaftliche "Anklagebank"
bringen. Wie überall kann auch hier immer nur eine Approximation
des Ideals erreicht werden, die auf längere Sicht einer
vernunftgeleiteten Anpassung zustrebt. Besonders
gesellschaftsschädliche Elemente einer Religion müssen bis
dahin u.U. implizit oder explizit verboten werden.
Dies
tut die Gesellschaft hinsichtlich sonstiger - ihren Grundlagen
zuwider laufender - Verhaltensmuster schließlich auch. Ihr
Regelwerk setzt Individuen in vieler Hinsicht Grenzen im persönlichen
Verhalten - und dies zumeist aus handfesten Gründen, die sich
aus dem Gesellschaftszweck erklären. Irgendwelche inneren
Zusammenhänge irgendwelcher Religionen spielen hier schon
deswegen keine Rolle, weil solche zumeist auf metaphysischen
Zusammenhängen beruhen. Alles was sonst an derartigen
Traditionen gesellschaftlich sinnvoll ist, sollte ja als - von ihrer
gedanklichen Herkunft befreite - Regel längst Eingang in die
Gesellschaft gefunden haben.
Wir
halten fest - das Individuum akzeptiert Grenzen und Vorschriften der
Gesellschaft für sein Handeln und kann sich innerhalb dieser
nach freien Stücken verwirklichen. Hiermit ist der Austausch
zwischen Individuum und Gesellschaft strukturell weitgehend erfasst.
Das Individuum verzichtet auf einen Teil seiner
Handlungsmöglichkeiten und erhält dafür eine
angemessene Teilhabe an der gesamtgesellschaftlichen Leistung. Dieser
fiktive "Handel" mit seiner Gesellschaft sollte für
jedes Individuum lohnen - und das kann er auch locker, weil die
Gesamtleistung der Gesellschaft um etliche Größenordnungen
über dem liegt, was die Summe der Einzelleistungen der
Individuen auf sich allein gestellt je ausmachen könnte. Die
"Lonesome Wulf"-Utopie gehört ins Reich der Fabeln.
Klar
abzulesen ist bei dieser Konstruktion auch die Prioritätenreihenfolge
gesellschaftlicher Entwicklung: eine Gesellschaft kann sich für
Individuen spätestens dann nicht mehr lohnen, wenn sie sich in
ihr fortwährend Existenznot ausgesetzt sehen müssen. Hier
können betroffene Individuen mit Recht vermuten, auf sich allein
gestellt besser klar zu kommen. Diese Vermutung ist jedoch längst
mehr Utopie als Realität, weil schon die heutige enorme Zahl von
Individuen schlicht nicht lebensfähig wäre, wenn wir
wirklich alles entfernen würden, was auf gesellschaftlicher
Leistung und Übereinkunft beruht.
Eine
weitere Randbedingung entsteht aus Folgendem: eine Gesellschaft muss
unbedingt vermeiden, dass es beim "Handel" zwischen
Individuum und Gesellschaft allzu häufig allzu unausgewogen zu
geht - soll heißen: dass manche Individuen von der Gesellschaft
deutich mehr profitieren als sie zu ihr beitragen und umgekehrt. Der
gängige Begriff hierfür: Ausbeutung - deren Vermeidung den
Inbegriff von Gerechtigkeit bildet. Mit der Ausbeutung ist es
eigentlich ganz einfach: wenn es jemanden gibt, der mehr profitiert
als er beiträgt, so muss es logisch unausweichlich jemanden oder
mehrere geben, bei denen dies umgekehrt ist. Ausbeutung geht stets
und immer mit Ungerechtigkeit einher, und das selbst dann, wenn alle
Ausgebeuteten gleich ausgebeutet werden.
Solche
Wege müssen auf Dauer erst den gesellschaftlichen Konsens und
dann ihren inneren Frieden gefährden, da ausgebeutete Individuen
sich kurz über lang ihrer Ausbeutung bewusst werden und dann
ihrerseits den Handel mit der Gesellschaft aufkündigen. Die
Aurfrechterhaltung von Gerechtigkeit
wird damit zu einem andauernden und schwierigen Drahtseilakt
für die Gesellschaft - da diese ja keineswegs stillsteht,
sondern sich fortwährend neuen Herausforderungen gegenüber
sieht.
Zumeist
ist die Lösung so, dass bekannte wiederkehrende Muster
Bestandteil des gesellschaftlichen Regelwerks werden - während
es die vornehmste Aufgabe der Führung einer Gesellschaft ist,
möglichst konsistent und vernünftig auf neue
Herausforderungen zu "reagieren". Hier streifen wir das
eigentliche Kerngebiet der Politik, ohne dies hier näher zu
diskutieren.
Weitere
Zusammenfassung: Zwischen Gesellschaft und Individuum findet eine Art
"Handel" statt. Dieser hat zur Folge dass das Individuum
das gesellschaftliche Regelsystem anerkennt und sich in ihm einordnet
- wofür ihm eine seinem persönlichen Beitragspotential
angemessene Teilhabe (also eine gerechte) an der gesellschaftlichen
Gesamtleistung zusteht. Diesen Handel wollen wir als Abschluss eines
"Gesellschaftsvertrages" definieren.
Die
Details dieses Vertrages beinhalten die Anerkennung des
gesellschaftlichen Regelsystems (Gesetze) und weitere Konstrukte -
von denen der zuvor schon definierte Lebensentwurf herausragt - der
beide Seiten auch langfristig zu seiner Erfüllung
verpflichtet.
Da
das Regelsystem einer Gesellschaft statisch ist - bleibt noch die
Reaktion auf neue gesellschaftliche Herausforderungen zu
organisieren. Hierfür erhält das Individuum - zumindest in
der Demokratie - mit seinen demokratischen Rechten Mitwirkung am
gesamtgesellschaftlichen Handeln. Die Ermittlung und der Vollzug
solchen Handelns ist eine wesentliche Aufgabe der Politik aber auch
bereits ein Betätigungsfeld gesellschaftlicher Macht.
Diese
Macht unterliegt schon logisch von vornherein einer systematischen
Beschränkung - und dies wird im Zeitalter der Profitmaximierung
nur allzugern vergessen: Sie und die mit ihr verbundenen Handlungen
dürfen sich nicht gegen die sie tragende Gesellschaft richten.
Die innere logische Struktur der Gesellschaftsbildung erzwingt hier
eine Unteilbarkeit der Gesellschaft. Hiermit wird auch eine
Zweidrittelgesellschaft, für die ein isoliertes
Demokratieverständnis (und damit das schlechteste) zwar durchaus
Spielraum schafft, letztlich entlegitimiert.
Die
oben festgestellte Machtbeschränkung wollen wir mit dem Begriff
Legitimation belegen, um sie in ihrer Bedeutung hervorzuheben.
Legitimation ist zugleich Quelle wie auch wie Ziel der Ausübung
aller gesellschaftlicher Macht. Die universellen Menschenrechte
bilden letztlich einen legitimierten Zustand ab. Dies ist ein
zentraler Austausch oder Kreislauf zwischen Individuum und
Gesellschaft - Legitimation fließt von den Individuen zur
Gesellschaft und durch sie zu allen ihren Systemen und von da wieder
zurück zu allen Individuen, die nicht kriminell sind.
Da
ein Individuum sich jederzeit anders verhalten kann - ist
Legitimation kein einmaliger Akt sondern ein von den sich immer
wieder selten bewusst aber meist unbewusst entscheidenden Individuen
in Gang gehaltener Fluss. Die Legitimationsstruktur geht deutlich
über Politik hinaus, ist unveränderbar und kennt weder
Mehrheitsentscheidungen noch Meinungen. Sie kennt nur vorhersehbare
und nicht vorhersehbare Fakten. Dennoch schafft sie letztlich die
Funktionsvoraussetzung z.B. für Demokratie als Wettbewerb der
"Meinungen" indem sie sowohl Gewinnern wie auch Verlierern
eines politischen Wettbewerbs die weitere Förderung der
Gesellschaft auferlegt.
Dies
impliziert zwei Grenzen. Die erste ist, es sind stets Fakten und
nicht Meinungen, die sich auf die Lebensumstände von Menschen -
und das bisweilen empfindlich - auswirken. Die zweite ist:
Demokratische Entscheidung setzt bestmögliche Kenntnis von
Fakten voraus. Die Verfälschung von und die Täuschung über
Fakten wird damit zu nicht legitimierter und zumeist auch
gesellschaftsschädlicher Verhaltensweise - und mithin
eigentlich: kriminell. Diesbezüglich scheinen derzeit die
Gesellschaften weltweit eher noch im Prozess der Erlernens einer
"Best Practice" im Umgang mit den überaus gewaltigen
Mitteln des Informationszeitalters verhaftet. Mentor dieses
Lernprozesses wird die oben erwähnte erste Grenze sein. Und
selbst wenn der Ungeist noch Tausende höchst mächtiger und
reicher Mitstreiter gewinnt - auf die Auswirkung der Wahrheit wird er
keinen Einfluss gewinnen.
Nunmehr
können wir die Definition des Individuum im Modellumfeld
zusammenfassen:
DEFINITION
Individuum
-
Das
Individuum ist ein Mensch mit all seinen Merkmalen, Talenten
und seiner Schaffenskraft sowie der Möglichkeit, bewusste
Entscheidungen über sein künftiges Verhalten zu treffen.
-
Das
Individuum ist Mitglied seiner Gesellschaft und unterhält mit
dieser einen impliziten Gesellschaftsvertrag der einen
beständigen Fluss von Legitimation in Gang setzt, der
alle gesellschaftliche Strukturen und alles gesellschaftliche
Handeln durchdringt.
-
Mit
dem Gesellschaftsvertrag erfahren neben anderen zwei wichtige
Konstrukte gegenseitige Anerkennung: das gesellschaftliche
Regelsystem (-> Recht) und der Lebensentwurf (->
Generationenabfolge). Der Gesellschaftsvertrag hat für alle
Individuen gleiche Form und Struktur.
-
Der
Lebensentwurf beinhaltet, dass jedes Individuum den Großteil
seiner Lebenschaffenskraft der Gesellschaft für die Erbringung
der Kollektivleistung bereit stellt, wofür die Gesellschaft ihm
die Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus dem Lebensentwurfs
schuldet.
-
Ein
ansonsten möglichst großer Freiraum für
Individuen ist zur optimalen Entfaltung der individuellen und
kollektiven Kreativität gesellschaftlich sinnvoll und daher zu
wahren - Einschränkungen von Freiräumen sind generell nur
zur Förderung des Gesellschaftszwecks (also legitimiert)
vorzunehmen.
-
Der
Gesellschaftszweck folgt direkt aus dem Gesellschaftsvertrag,
der auch das Regelwerk und das Handeln der Gesellschaft und aller
ihrer Systeme legitimiert und die Regelungskompetenz der
Gesellschaft auf das zur Erfüllung ihres Zweckes Notwendige
begrenzt.
-
Legitimation
ist kein einmaliger Akt - sondern ein beständiger
Kreislaufprozess zwischen Individuum und der Gesellschaft sowie
ihren Systemen. Durch diesen Legitimationsfluss überträgt
sich der Gesellschaftszweck auf alle bereits bestehenden sowie neu
auftretenden Herausforderungen und ermöglicht Anpassung und
Weiterentwicklung der Gesellschaft und all ihrer Bestandteile.
-
Familiäre
Aspekte werden vollständig dem Freiraum der Individuen
zugeordnet. Solidar- und Sozialsysteme der Gesellschaft treten an
die Stelle ehedem existenzsichernder Familienfunktionen.
-
Ähnlich
wird mit religiösen Aspekten verfahren - jedes
Individuum hat ein Recht, eine von ihm gewählte Religion im
Rahmen seines persönlichen Freiraums auszuüben. Keiner
Religion wird zugestanden, die Verletzung gesellschaftlicher Regeln
oder Grundlagen direkt oder indirekt zu befördern.
-
Als
unterste gesellschaftliche Leistungsentgelt wird Sicherung des
Lebensunterhalts aller ihrer Mitglieder und der dazu notwendigen
Grundfunktionen sowie der Erhalt des Lebensraums festgelegt -
dieser Ebene kommt bei Zielkonflikten die erste Priorität zu.
-
Als
Grundidee von Gerechtigkeit wird eine gewisse Äquivalenz
zwischen Beitrag eines Individuums zur und seiner Teilhabe an der
Gesamtleistung festgelegt - hierzu bedarf es eines
Bewertungssystems. Gerechtigkeit schließt zudem die
angemessene Gleichverteilung von solchen Lasten ein, die eine
Gesellschaft ihren Individuen zur Sicherung der Gesellschaft
auferlegt (-> Notlagen).
-
Im
Modell wird ein Diskriminierungsverbot postuliert - d.h.
niemand darf wegen seiner Herkunft oder anderer ihm anhaftender
Merkmale in seinen Rechten oder in seinem Gesellschaftsvertrag
diskriminiert werden. Die für die arbeitsteilige Organisation
der Kollektivleistung (-> Arbeit) notwendige Differenzierung wird
über ein umfassendes System gleichartiger Rollenprofile
geleistet, in dem jedem Individuum ein nach Eignung und
Leistungsvermögen gerechter Platz zu schaffen ist.
-
Individuen
können durchaus sehr unterschiedlich exponierten
gesellschaftlichen Sonderrollen zugeordnet sein, die mit
systematischen Einschränkungen oder Privilegien verbunden sein
können, die jedoch stets nur an die Sonderrolle und nie an das
Individuum gebunden sein dürfen. Sonderrollen sind strenger
Legitimationsprüfung zu unterziehen und in Ausmaß und
Verbreitung weitestmöglich zu beschränken.
Mit
diesen Festlegungen scheint das Individuum sowie seine Wechselwirkung
mit der Gesellschaft qualitativ recht umfassend beschrieben. Es
wurde versucht, ein möglichst hohes Maß an Offenheit und
Variabilität zu erhalten und auch die Funktionserfordernisse der
Gesellschaft und ihrer Systeme Rechnung zu tragen. Diese Definition
lässt bis hier keinen Widerspruch zu der bereits definierten
Modellstruktur erkennen.
In
der Folge wird diese Definition mit weiteren aus der Gesellschaft und
ihren Systemen abzugleichen sein, um Defiziten in der Modellbildung -
wie Unvollständigkeiten, Widersprüchen oder gar Fehlern -
auf die Spur zu kommen. Mit dem selben Ziel wird es mit zunehmender
Fertigstellung des Modell vermehrt zu themenbezogenen
Validierungsdiskussionen kommen, die zugleich auch den Zweck
verfolgen, dieses Modell bekannten Lösungen und Entwürfen
gegenüber zu stellen.
Nach
endgültigem Abgleich werden die grundlegenden Modellelemente in
die einzelnen Kategorien Individuum, Gesellschaft und
Kollektivsysteme einfließen und Stück für Stück
ausgebaut. So werden die Modellbestandteile als mehr formelle
Struktur fortgeschrieben und mit der Zeit feiner detailliert.
Validierungs- und Entwurfsdiskussionen weiterhin unter der Rubrik
Modellgrundlagen erfolgen, da sie in der Regel mehrere oder alle
Kategorien berühren.
ARTIKELENDE
CogitoSum
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Gesellschaftsmodell
- Grundlagen:
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