Private Alterssicherung |
Geschrieben von Jürgen Scheffler | |
Samstag, 17. Februar 2007 | |
Hinter den Kulissen und mal mehr mal weniger spektakulären Schaukämpfen der Politik schreitet in unserer Gesellschaft der Wandel eher beschleunigt denn gebremst weiter voran. Wieder einmal setzt die Privatwirtschaft an, die Früchte jahrelang vorfinanzierter Propaganda-Arbeit zu Ernte zu tragen - Betätigungsfeld diesmal: die Absicherung für das Alter. Die durch anhaltende Fehler der Politik in Verruf geratene gesetzliche Rentenversicherung wird in Kreisen der Privatversicherer meist schon als Auslaufmodell betrachtet, wie man u.a. in der Financial Times Deutschland hier nachlesen kann. Das genaue Studiums dieses Artikels sei jedem empfohlen, der heute noch irgendwelchen ausgelobten Segnungen einer privaten Absicherung vertraut. Ein allzu großes Wunder ist das Ganze nicht - denn auch die private Versicherungswirtschaft kann nicht zaubern. Sie muss im Gegenteil zunächst mal mindestens um das teurer als eine gesetzliche Versicherung sein, was ihren laufenden Management- und Vertriebsaufwand ausmacht. Eine Individualversicherung verfügt allerdings in keinster Weise über irgendeine soziale Ausgleichsfunktion - und so kann man die vorgenannten beachtlichen Mehrkosten natürlich vortrefflich hinter dem sich daraus ergebenden scheinbaren Kostenvorteil "verbergen". Der daraus sich ergebende Eindruck einer besseren "Leistung" der Privatversicherung ist aber dann nur die halbe Wahrheit - denn der Privatversicherte zahlt ja nicht - wie im Umlagesystem für die aktuelle Rentnergeneration - sondern wenn man so will, auf eine Art persönliches Anlagekonto (und das mit zunehmend mieserer Rendite). Die aktuelle Rentnergeneration braucht aber trotzdem Geld - und dieses muss dann woanders herkommen. Auch nach einem Übergang der Systeme bliebe Eines bestehen - und zwar für all jene Leute, denen generell oder phasenweise die kontinuierliche Bedienung von einmal abgeschlossenen Versicherungsverträgen verwehrt ist. Diese fallen unter den Terminus Technicus "Stornoquote" und deren Beraubung - anders kann man das kaum nennen - macht eine nicht unbedeutende Einnahmequelle der Versicherungskonzerne aus. Zwar hat man in Deutschland diesbezüglich recht weitgehende gesetzlichen Vorschriften erlassen, um dem Treiben zumindest Einhalt zu gebieten - jedoch sind solche Vorschriften schon heute nur noch für deutsche Unternehmen bindend. Der für Lebensversicherungen bereits bestehende freie Dienstleistungsverkehr in der EU eröffnet eine Lücke, die gesetzlichen Vorschriften in Deutschland auszuhebeln. Denn es ist logisch unabwendbar, dass jedes Greifen gesetzlicher Schutzvorschriften automatisch zu einem Wettbewerbsnachteil der hiesigen Anbieter gegenüber ausländischen Anbietern führt. Diese aber dürfen, erzwungen durch EU-Recht, auf dem gleichen Markt anbieten. Der Kunde indes hat nicht einmal die Spur einer Chance, das ganze Wirr-Warr noch auch nur annähernd zu durchschauen. Wenn der Kunde eine Wahl hat zwischen einem Vertrag der ihm 6% Rendite gegenüber 4% verspricht - welchen wird er letztlich wohl wählen? Die Folgen sind klar: Deutsche Unternehmen haken dieses Produkt ab, denn es stellt praktisch keinerlei Hürde dar, derartige Gesetzesauflagen z.B. durch den Vertrieb eines Produkts eines europäischen Tochter- oder Partnerunternehmens zu "unterlaufen". Man kann sich sogar hinstellen und unter Absonderung von Krododilstränen bedauern, dass dieses Vorgehen einestages durch die "Marktlage" erzwungen sei. Es unterliegt somit im wesentlichen dem Kleingedruckten in Verträgen, wie und in welchem Ausmaß Menschen, die zwar jahrelang zahlten, aber aufgrund aktueller Notlagen (z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit ) nicht im vertragsgemäßen Rahmen leisten können, um ihre Zahlungen gebracht werden. Hinlänglich bekannt das Drama um die happige Selbstbedienung der Versicherer bei vorzeitiger Vertragsauflösung - welches man auch mit legalem Diebstahl umschreiben könnte. Jedes verbraucherfreundliche Urteil in dieser Hinsicht wird von den hiesigen Versicherern sogleich in die Prämien einkalkuliert - und der Kunde bleibt damit so oder so weiter der Dumme. Neben diesen mehr als bedenklichen Nebenerscheinung der angeblich so tollen "Privatabsicherung" - die letztlich nichts weiter tut, als alle Risiken auf den praktisch wehrlosen Beitragszahler und den Staat abzuwälzen (der muss ja schließlich für verarmte Menschen aufkommen) ergeben sich aber auch Risiken im direkten Verhältnis zwischen Kunde und Unternehmen. Der Kunde hat nämlich null Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen seines Versicherers - setzt der dort einiges in den Sand, ist der Kunde jedoch stets voll am Risiko beteiligt. Wechseln kann er ja praktisch nicht, weil die Rückkaufwerte regelmäßig zu inakzeptablen Verlusten für ihn führen. Davon reden Versicherungsvertreter natürlich nicht gerne - und operieren dafür lieber mit deutlich geschönten Zahlen sowie fitten sonnengebräunten älteren Menschen mit gewinnender Millionärsaura in ihrer Werbung. Und doch bleibt die durchschnittlich ausgelobte "Überschussbeteiligung" nichts weiter als ein völlig ungedeckter Scheck auf die Zukunft, der selbst im positiven Fall bestenfalls die halbe Wahrheit widerspiegelt. Hoch interessant in dem Zusammenhang die aktuelle Marktstudie 2007 der Assekurata zur Entwicklung der Überschussbeteiligungen bei Lebensversicherungen (hier als PDF herunterladbar). Es heißt darin: "...Die laufende Durchschnittsverzinsung nach Verbandsformel als ein bedingt geeigneter Indikator für laufende Zinserträge zeigt dagegen im gesamten Zeitraum einen klar fallenden Trend. Sie sinkt allein von 2000 bis 2005 von 6,65% auf 4,31...". Nun - diese nackten Prozentzahlen sagen Vielen wenig - aufschlussreicher sind da schon die Werte, die sich aus sonst gleichen Verträgen bei derart variierender Durchschnittsverzinsung ergeben - nach einer bis vor kurzem noch einsehbaren Beispielrechnung der Nürnberger ergibt sich da nämlich ein Absturz der monatlichen Leistung um rund 60% (von rund 1.700€ auf unter 700€ im Beispiel - natürlich vor Steuern) - und das bei dem gegenwärtigen seit dem Börsencrash 2001 kontinuierlich relativ robusten Anlageklima. Jeder darf sich nun gerne selber ausmalen, wie das Ganze bei über einige Zeit anhaltenden Wirtschaftsturbolenzen aussehen mag. Erst zu Jahresbeginn 2007 wurde zudem auch die Garantieverzinsung erneut kräftig abgesenkt: von 2,75% auf nur mehr noch 2,25% - Bis zum 31.12.2003 betrug der Satz noch 3,25%. Argument der Versicherer - die ihren Kunden durchweg deutlich darüber liegende Renditen versprechen, ohne diese natürlich zu garantieren - Garantieverzinsung kostet halt. Unser Gedanke hingegen: wenn Garantieverzinsung "kostet" muss an ihr auch etwas sein, was vorübergehend ein wenig in den Hintergrund geraten scheint. Aber mit diesem Argument werden inzwischen auch Altverträge mit höherem Garantiezins (z.B. früher einmal 4%) mit weniger Überschussbeteiligung bedacht, wie hier unter dem Stichwort "Zinsspreizung" nachzulesen ist. Was ist denn nun dieser Garantiezins eigentlich? Garantiezins In der kapitalbildenden Lebensversicherung wird zum Vertragsablauf nicht nur der Bestand der Sparbeiträge, sondern auch eine Mindestverzinsung vertraglich garantiert. Die maximale Mindestverzinsung (auch Rechnungszins) wird von der Bundesaufsichtbehörde für das Finanzwesen festgesetzt. Seit 1.1.2004 darf daher kein Versicherer einen höheren Zins als 2,75 Prozent vertraglich garantieren. Quelle: Versicherungslexikon Schön könnte man meinen - doch auch diese "Garantie" bleibt wiederum die Hälfte der Wahrheit - denn dieser "Garantiezins" (manche bezeichnen diesen Namen auch als Marketing-Gag) fällt schon mal definitionsgemäß nur für den Sparanteil der gezahlten Beiträge und nicht etwa für den gesamten Beitrag an. Kosten und Risikoanteile der laufenden Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung fallen nicht unter diese Regelung. Die korrekte Bezeichnung für dieses Konstrukt lautet denn auch Höchstrechnungszins - und er tut nichts weiter, als jene Grenze zu markieren, bis zu der - Achtung - Versicherer ihren Kunden Renditen höchstens "garantieren" dürfen. Wer sich trotz allem immer noch von der Verlässlichkeit der - unverantwortlicherweise von unserer Politik so hoch gelobten - Privatabsicherung überzeugt fühlt, der möge doch bitte mal diesen Link in allen Einzelheiten genau studieren und sich die Bedeutung der jeweiligen Aussagen vor Augen führen. Für viele wird da die gesetzliche Umlagerente trotz aller Probleme direkt an Charme gewinnen. Zudem - Anstiege der Ausschüttungen von Versicherungsunternehmen an Aktionäre in Bereichen von 30 bis 40% sind derzeit keine Seltenheit - nur davon hat der Kunde nicht den geringsten Nutzen - im Gegenteil: er bezahlt diesen Unsinn und weiß nun endlich auch, wo das Geld aus den sich für ihn kontinuierlich verschlechternden Bedingungen bleibt. Zusammenfassend wird deutlich: Private Unternehmen sind schlichtweg nicht in der Lage, soziale Funktionen wahrzunehmen und selbst im Individualverhältnis ist angesichts der Langfristigkeit und des sich ständig mehrenden Zuwachses an "freiem Gestaltungsspielraum" Skepsis angebracht. Sie operieren gewinnorientiert - und das in der Regel so, dass Gewinne schon längst verteilt sind, bevor Leistungspflichten eintreten. Das Risiko der allgemeinen Wirtschafts- und Risikoentwicklung trägt mithin stets allein der Kunde. Kein noch so ausgefeiltes Regulierungssystem wird dieser Unart kapitalistischer Märkte nachhaltig beikommen können - im Zeitalter von Heuschrecken und Globalisierung schon gar nicht. Hiermit bleibt nur die Konsequenz, dass Menschen es sich nicht oft genug überlegen können, ihre Existenzsicherung im Alter solchem Glücksspiel anzuvertrauen. Da könnte es schon fast als aussichtsreicher erscheinen, gleich selbst im Casino zu zocken... Wenn man in dem Ganzen eine vorgebliche "private Alterssicherung" sehen will, dann erhebt sich doch massiv die Frage, auf wen sich dieses Ziel verdichtet. Allem Anschein nach doch wohl eher auf auf die längst in schwindelnde Höhen gestiegenen Konditionen für das Management sowie die nicht weit darunter liegenden Ausschüttungen an die Aktionäre - auf der Strecke bleibt der einfache und weitgehend einfluß- und rechtlose Beitragszahler, der aber diesen Unfung finanziert und damit das Risiko der gesamten Veranstaltung weitgehend trägt. ARTIKELENDE
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