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Auch Professoren können irren PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Jürgen Scheffler   
Freitag, 6. Oktober 2006

Deutschland. Unmut über die Rumpfreform im Gesundheitswesen gibt es - trotz ihrer Inhaltsleere weiterhin reichlich. Den einzelnen Strömungen des Unmuts gemein ist die Tatsache, dass sie durchweg keine mehrheitsfähigen Positionen widerspiegeln. Da ist zunächst einmal die Opposition, die natürlich Missfallen vor allem daran finden muss, dass die Koalition sich überhaupt auf irgendetwas einigte. Damit haben sich dann die Gemeinsamkeiten der Opposition aber auch schon erschöpft - die FDP will am liebsten überhaupt kein gesetzliches Gesundheitswesen mehr, den Grünen ist die SPD der CDU zu weit entgegengekommen und die Linken wollten sowieso schon immer einen anderen Staat. Und dann ist da auch noch der Präsident des Berliner Verfassungsgerichts, Helge Sodan, der laut Stern glaubt, es gäbe verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Reform. Für einen Juristen - dazu noch einen Verfassungsjuristen - dann doch schon eine recht beachtliche Interpretation unseres Grundgesetzes, die viel über die wahren Ursachen der Probleme in unserer Gesellschaft verrät.

Zwei Punkte sind es, an denen sich der aus Staatsmitteln selbst überaus gut versorgte Professor besonders reibt - Kleinrentner und ALGII-Bezieher, die schon 8€ Mindest-Zusatzbeitrag auf sich zurollen sehen, mögen sich bitte festhalten - denn seit Neuestem genießen Private Krankenversicherungen in Deutschland sogar Artenschutz durch unser Grundgesetz, ginge es nach der nicht anders als höchst merkwürdig zu nennenden Interpretation des Herrn Sodan.

Eine schreiende Ungerechtigkeit sei es, wenn die Familien-Mitgliedschaft von Kindern gesetzlich Versicherter teilweise aus Steuermitteln subventioniert werde (eine immerhin mögliche Interpretation des Gesundheitskompromisses) während die Kinder der armen benachteiligten Privatversicherten völlig leer ausgingen.


Auch könne man die Privaten Krankenkassen rechterdings nicht zwingen, einen Basistarif auf dem Niveau der höchstwertigen gesetzlichen Versorgung anzubieten.


Und sowas sitzt einem Verfassungsgericht in diesen Landen vor - da wundert Einen doch nun wirklich nichts mehr. Lange schon kann man in Deutschland arme Menschen wieder am Zustand ihres Gebisses erkennen, zu grundgesetzwidriger Zwangsarbeit verdonnerte Arbeitslose gehen obwohl krank nicht mehr zum Arzt, weil ihr laufender Haushaltsmonat weder Praxisgebühr noch Medikamentenzuzahlung hergeben, medizinisch wichtige Therapien unterbleiben weil Betroffene die Zuzahlung nicht aufbringen können - all dies scheint nach Ansicht dieses Herren wohl verfassungsgemäß - allein, dass der Staat jemandem, dessen Monatsbrutto 4.000 € übersteigt, die Kindesmitgliedschaft nicht bezuschusst, das aber verletze sie zutiefst?


Und natürlich verletze es unsere Verfassung, wenn Privaten Krankenversicherern - die sich ohnehin nur die Rosinen unter den Versicherten herauspicken - auferlegt wird, einen mit der gesetzlichen Versorgung vergleichbaren Tarif anzubieten. Es wäre in dem Zusammenhang nun wirklich interessant zu erfahren, wie der Aufschrei dieses Herren ausfiele, wenn man die Befreiungsmöglichkeit von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse ganz streichen oder die Befreiunggrenze drastisch erhöhen würde.


Wozu eigentlich brauchen wir eine private Kranken-Vollversicherung überhaupt? Die bei weitem überwiegende Mehrheit unserer Bürger steht unter dem gesetzlichen Zwang, Mitglied der gesetzlichen Versicherung sein zu müssen - ein, wie wir alle wissen, für junge arbeitende Singles durchaus kostspieliger Zwang, aus dem es für sie keine Entrinnen gibt. Wäre hier nicht längst die Konsequenz aus Gleichheitsgebot der Verfassung und der Logik fällig, die paar Prozent Reiche, Gutverdiener und auch das überholte Beamtentum mit in diesen Zwang einzubeziehen? Dann fände das Dauer-Lamento um irgendwelche angeblichen Benachteiligungen von ohnehin schon Priviliegierten ein jähes Ende und zum anderen würden diese dann endlich wieder Einblick in ein Stück Lebensrealität gewinnen, das die Schimäre "Eigenverantwortung" im Wortgeklingel mancher Parteien hierzulande bereits hervorgebracht hat.


Aufgabe unserer Verfassung und letztlich auch des Staates insgesamt ist es nicht, kleine privilegierte Gruppen immer weiter zu privilegieren und das zulasten großer gesellschaftlicher Gruppen, wie z.B. Arbeitnehmer und Rentner, die sich ihr Leben lang nicht zuletzt auch für dieses Gemeinwesen abgerackert haben und abrackern. Aufgabe ist, Menschenwürde, Menschenrechte und das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit für alle gleichermaßen zu realisierien - und nicht etwa nur allein für Reiche. Wenn nun aufgrund fehlgeleiteten politischen und wirtschaftlichen Handelns ein Finanzierungsproblem in den großen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben eintritt, so gebietet allein schon Priorisierung von Rechten in unserer Verfassung (und nebenbei auch die Logik) dass zunächst Privilegien abzuschaffen sind, bevor man beginnt, die Aufgabe als solche beiseite zu legen.


Der Staat muss mindestens der ihm implizit übertragenen Pflicht zur Erhaltung einer gerechten Gesellschaft nachkommen - denn sonst tut dies niemand, und schon gar  nicht die gewinnsüchtige Wirtschaft. Im Lichte dieser Pflicht hat nach unserem Grundgesetz sogar das Eigentum eindeutig Nachrang. Auch wenn vor allem CDU- und FDP-Prediger so gerne das hinterhältige Prinzip "Eigenverantwortung" zur höchsten aller Leitlinien erheben wollen - in unserer Verfassung gibt es dieses Prinzip nicht. Und das mit gutem Grund - wie soll ein Mensch hierzulande denn ein menschenwürdiges Leben führen, wenn unsere Wirtschaft ihm z.B. die Teilhabe am Arbeitsmarkt versagt? Soll er sich dann von der Brücke stürzen, oder was? Mehr als je zuvor gilt es, diese stets verschwiegene finstere Seite der so gepriesenen Schimäre "Eigenverwortung" schonungslos offen zu legen. Millionen fehlender Arbeitsplätze sind nicht Eigenverantwortung von Arbeitslosen sondern Verantwortung von Politik und Wirtschaft.


Unser Gesetzgeber erlaubt sich bereits, einem jungen Menschen, der heute einer normalen Arbeit nachgeht, per Gesetzeszwang einen nicht unbeträchtlichen Teil seines Einkommens abzuknöpfen um seinen Verpflichtungen nach zu kommen. Der Staat MUSS dies tun, weil ihm sonst die Erfüllung seiner Pflichten nicht möglich wäre. Allein hiermit schon erwirbt dieser junge Mensch auch ein Recht darauf, selbst in den Genuss einer ordentlichen Absicherung zu kommen. Falsch an dem System ist lediglich, dass es einige kleine Gruppen in dieser Gesellschaft gibt, die zu den Aufgaben des Staates immer weniger beitragen, gleichwohl aber von der Gesamtleistung der Gesellschaft überproportional profitieren. Und darum muss man dieses Falsche ändern - und nicht das Richtige zugunsten des Falschen immer mehr reduzieren. Völlig irre wird es, wenn Juristen sich angebliche Verfassungsargumente herkriegen, wonach dieses Falsche auch noch unter dem Schutz der Verfassung stünde - keine Verfassung der Welt schützt die Selbstzerstörung ihrer Gesellschaft. Spätestens hier finden Rechtsverdreherei und Rechtsrelativismus ein Ende, wollen wir einestages nicht einen Staat veranstalten, zu dem niemand mehr hingeht - denn ein solcher hätte vor allem eines nicht. Ein Recht zu irgendetwas

Wer sich nun fragt, wie unser Professor Sodan zu seiner merkwürdigen Ansicht kommt, dem sei mitgeteilt dass dieser offenbar recht rührige Mensch neben vielen, vielen Funktionen auch eine wahrnimmt, nämlich die als  Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates der Walter-Raymond-Stiftung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Alles klar?


 

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